Auszug - Lärm- und Geruchsbelästigung durch unsachgemäße Tierhaltung  

 
 
45. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 14.1
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 15.12.2005 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 20:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/1484 Lärm- und Geruchsbelästigung durch unsachgemäße Tierhaltung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage

Frau Meißner: Die Begründung ist durch die Bürgeranhörungen gegeben

Frau Meißner: Die Begründung ist durch die Bürgeranhörungen gegeben.

Beantwortung durch BzStRin Dr. Buch <032>:

Zu 1 und 2) Das BWA ist hier bereits seit 2000 aktiv geworden, dann gab es einen längeren Rechtsstreit und die Auflagen wurden gemeinsam mit den Auflagen des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes 2003 erfüllt. Damals ging es um die Haltung von größeren Tieren auf dem Grundstück. Diese (Ponys, Ziegen, Hängebauchschweine) wurden abgeschafft und die Stallungen abgerissen. Das wurde 2004 kontrolliert und in Ordnung befunden. Bei all diesen Kontrollen wurde auch Augenmerk auf die Abfallbeseitigung gelenkt. Dem wurde durch den Besitzer mit unterschiedlicher Intensität nachgekommen. Es hat sich allerdings nie um umweltgefährdende Abfälle gehandelt. Die zeitweise auftretende Geruchsbelästigung wurde der massiven Tierhaltung angelastet. Am 15.07.05 wurde ein Verfahren hinsichtlich der Beschränkung der Tierhaltung begonnen und an die Besitzer ein Bescheid über ein beschränktes Tierhaltungsgebot erlassen. In der Auflage war enthalten, dass sie noch 8 Hunde und 5 Katzen besitzen dürfen. Am 10.11.05 konnte festgestellt werden, dass die Anzahl der Tiere auf diese Zahl vermindert wurde, und dazu gibt es noch 2 Degos. Die Einhaltung der Anordnungen wurde durch Ortsbegehungen überprüft. Bezüglich gelagerter Altautos wird der Fachbereich Umweltschutz die Grundstückseigentümerin auffordern, diese entweder einer Zulassung oder einer Beseitigung zuzuführen. Bei Nichtfolgeleistung werden weitere ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet.

Zu 3) Die letzte Kontrolle war am 10.11. durch VetLeb und den Fachbereich Hygiene- und Umweltmedizin. Die vorhandenen Tiere wurden artgerecht gehalten und es gab auch am Wohnhaus und Grundstück keine Beanstandungen.

Zu 4) Bußgeldforderungen bestehen nicht.

Zu 5) Das Datum der nächsten Kontrolle steht fest, kann hier aber verständlicherweise nicht genannt werden. Das BWA wird in Kürze ebenfalls eine erneute bauaufsichtliche Kontrolle durchführen.

Zu 6) Das Finanzamt hat hinsichtlich der Anzahl der Hunde nachgefragt, und es wird davon ausgegangen, dass es sich die Hundesteuer holt.

Aussprache:

Frau Miftari: Die Antworten sind so unbefriedigend, wie die ganzen Diskussionen vorher. Am 01.11. wurde der Besitzer beauflagt, den Rattenbefall zu beseitigen, was ist inzwischen passiert? Warum wird bei solch eindeutigen Verstößen kein Bußgeld verhängt? Bittet nachzufragen, ob das mit der Hundesteuer funktioniert oder nicht.             
Frau Goldmann: Laut Aussagen der Kitaleiterin ist die Geruchsbelästigung noch so extrem, dass Eltern darüber nachdenken, ob sie ihre Kinder überhaupt dort anmelden. Inwieweit hat das BA wirklich kontrolliert, besteht überhaupt die Möglichkeit ins Haus zu kommen? Sind die Kontrollen unangemeldet durchgeführt worden? Werden die Kontrollabstände für ausreichend gehalten? Gibt es Kontakte oder Beratungen des BA mit der Kitaleiterin? Es herrscht eine große Unzufriedenheit, das Problem würde nur gelöst werden, wenn die Tierhaltung dort ganz verschwinden würde. Welche Möglichkeiten hat das BA?                             Frau Meißner: Warum wurde seitens des Veterinäramtes erst so spät eingegriffen, das Problem besteht doch seit vielen Jahren?              BzStRin Dr. Buch: Unbefriedigend ist es in der Tat gelaufen. Am 30.09. lief die Auflagenfrist ab, aber aufgrund des großen Medienaufgebotes hat der Besitzer die Tiere nicht herausgegeben. Damit ist die kostenintensive Aktion gescheitert. Es gab ein Rechtshilfeersuchen des Besitzers und einen Gerichtsbeschluss, der dem BA für einige Zeit die Hände gebunden hat. Zum Rattenbefall erfolgt demnächst die Kontrolle (Datum kann nicht gesagt werden). Die Geruchsbelästigung kann sie persönlich nicht so nachvollziehen. Aber trotz Kontrollen ist die Beseitigung des Kotes der Tiere immer wieder ins Schleifen geraten. Es ist ein privates Grundstück und es steht dem Besitzer rechtlich zu, Menschen ins Haus zu lassen oder nicht. Und lange Zeit ist niemand ins Haus gelassen worden. Der Entwicklung einer vertrauensvollen Beziehung durch den Tierarzt ist es zu verdanken, dass die Mitarbeiter bei der Kontrolle im November ins Haus gelassen worden sind. 8 Hunde und 5 Katzen entsprechen der Hundehalteverordnung von Berlin. Dabei ist die Größe des Grundstücks ins Verhältnis zur Anzahl der Tiere gesetzt worden und es gibt keine Rechtsgrundlage, alles zu verbieten. Die Besuche durch die Ämter waren teils angekündigt, teils unangekündigt. So spät wurde eingegriffen, weil man früher nicht ins Haus kam. Allerdings ist man bereits vor dem Medienrummel aktiv gewesen. Es gab Beschwerden der Kita und es gab Termine mit der Kitaleiterin aufgrund von Fliegenbefall. Bereits vor dem Bau der Kita hat die Hygiene auf dieses Grundstück aufmerksam gemacht. Mehrfache Kontrollen haben ergeben, dass die Tierhaltung jetzt artgerecht ist. Es gab auch Betreuungen durch eine Tierärztin des Nachbarbezirkes.                     Frau Miftari: Es ist ziemlich verantwortungslos, dass die riesige Aktion im September gestartet wurde, obwohl mit der Möglichkeit des Scheiterns gerechnet werden musste. Auch, dass die Kita gebaut wurde, obwohl auf die gesundheitliche Gefahr hingewiesen wurde, ist nicht in Ordnung. Sie bittet darum, dass Wohl der Kinder höher zu bewerten, als das Recht auf Hundehaltung.                            BzStR Schneider: Wenn man sich den Gesamtvorgang anschaut, muss man sagen, dass die gesamte Verwaltung hier keine Meisterleistung vollbracht hat, schon vom Anbeginn des Baus der Kita an diesem Standort. Trotzdem ist es aber auch so, dass eine Diskussion wie ‚dann müssen eben alle Tiere weg‘ auch nicht zielführend ist. Wir leben in einem Rechtsstaat und es handelt sich hier um Grundwerte, die geschützt werden. Damals hätte anders reagiert werden müssen. Jetzt geht es nur noch um die Mittel, die zur Verfügung stehen. Die Mittel des Umweltamtes sind demgegenüber, was zum Himmel stinkt, sehr begrenzt. Gestank ist ein sehr subjektiver Begriff. Die übermäßige Anzahl von Tieren und deren Ausscheidungen hat zu bestimmten Jahreszeiten ihre Wirkung. Die einzige vernünftige Lösung, mit diesem Problem umzugehen, ist, dass die Ämter enger zusammenarbeiten und ihre ohnehin raren Kräfte besser koordinieren. Der Druck muss aufrecht erhalten werden, dass man an diesem Standort eine solche Tierhaltung nicht machen kann.                             BzStRin Dr. Buch: Der Vorwurf eines kostenintensiven Einsatzes ist richtig, aber den Vorwurf, dass sie verantwortungslos gehandelt hat, möchte sie zurückweisen. Es war im Vorfeld ausgemacht worden, dass der Besitzer die Tiere heraus gibt und es war angedacht gewesen, die Kräfte zu bündeln und gemeinsam dort Ordnung hinein zu bringen. Sie sieht schon ihre Verantwortung, aber sie ist auch nicht von den anderen Ämtern allein gelassen worden und am Ergebnis gemessen ist es ja schon ein Erfolg (früher waren es mal 37 Hunde).

Der BzVV bringt zum Ausdruck, dass das Thema im Ausschuss weiter im Auge behalten wird und stellt fest, dass die Große Anfrage beantwortet ist.


 


 
 

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