Auszug - Gerechtigkeit für Eltern bei Entrichtung der Kita-Beiträge einfordern  

 
 
45. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 8.1
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 15.12.2005 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 20:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/1467 Gerechtigkeit für Eltern bei Entrichtung der Kita-Beiträge einfordern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage

Frau Meißner begründet die Große Anfrage <023>

Frau Meißner begründet die Große Anfrage <023>.

Beantwortung durch BzStR Stahr:

Zu 1) Die Summe der offenen Forderungen beträgt derzeit 346.721,12 €. Davon sind 336.997,61 € Altforderungen und 9.723,51 sind Außenstände 2005. Die Altforderungen aus den Vorjahren stimmen nicht mit dem Begriff “Altfälle” überein. Altfälle sind Forderungen, in denen Kinder nicht mehr betreut werden oder Fälle, die jetzt bei einem freien Träger sind.

Zu 2) Zum 01.01.2004 wurden die Kitakostenbeiträge angehoben und die Abschnitte zwischen den einzelnen Einkommensgruppen stark gekürzt. Der Mindestbeitrag für ein Kind beträgt bei einer Ganztagsbetreuung und einem jährlichen Einkommen unter 22.500 € monatlich 25 € plus 23 € Verpflegungsanteil. Der Höchstbetrag beträgt bei einem jährlichen Einkommen ab 81.060 € monatlich 405 € plus 23 € Verpflegungsanteil. Der Mindestbeitrag hat sich gegenüber 2003 nicht verändert, nur der Höchstbeitrag (früher 286,32 €). Von den 7235 betreuten Kindern im Jahre 2004 erhöhte sich im Bezirk Treptow-Köpenick die Anzahl der Kostenbeteiligung um 57,20%, d.h. um 4139 Fälle. Das führte zu einem starken Anstieg der Rückstände, an denen heute noch gearbeitet wird.

Zu 3) Bei der Frage nach Gerechtigkeit ist nur eine subjektive Beantwortung möglich. Er hält Kitas für eine wichtige Bildungseinrichtung, deren Besuch seiner Meinung nach zur Pflicht werden sollte. Und dann könnte er sich nicht vorstellen, dass eine Pflicht kostenwirksam wird. Es muss für alle das gleiche Recht auf Bildung vorhanden sein. Der Ansatz mit dem kostenfreien Kitajahr wäre für ihn der Richtige. Ansonsten sind die Gebühren immer eine gewisse Ungerechtigkeit.

Zu 4) Bei einem Zahlungsverzug, der während der laufenden Betreuungszeit entsteht, wird nach 14 Tagen eine Mahnung versandt. Wenn diese erfolglos bleibt, erfolgt eine zweite Mahnung. Bleibt auch diese erfolglos, wird der Kita-Platz gekündigt. In der Regel reagieren dann die Eltern und bitten um Ratenvereinbarung. Diese ist nach LHO möglich. Bei Eltern mit sozialen Problemen wird in Abstimmung mit dem sozialpädagogischen Dienst in der Regel entschieden, dass die Kinder trotz aufgelaufener Schulden weiter betreut werden. Bei nachweisbaren wirtschaftlichen Schwierigkeiten wird in einigen Fällen nur noch der Verpflegungsanteil erhoben. Aber es kommt vereinzelt auch dazu, dass die Kinder erst wieder in die Einrichtung kommen, wenn die Schulden beglichen sind. Bei den “Altfällen” werden die Vollstreckungsverfahren durch das Finanzamt durchgeführt, aber in vielen Fällen leider auch fruchtlos. Dann wird entschieden, ob eine befristete oder unbefristete Niederschlagung erfolgt. Dazu wurde von ihm für diesen Bezirk eine Handlungsanweisung in Kraft gesetzt.

Zu 5) Mit gerichtsfesten Mahnbescheiden wird nicht gearbeitet, da es sich nicht um privatrechtliche Forderungen handelt.

Zu 6) Im Jahre 2004 wurden 175 und im Jahre 2005 180 befristete Niederschlagungen durchgeführt. 179 unbefristete Niederschlagungen in Höhe von 30.849 € erfolgten im Jahre 2005. 2004 gab es keine unbefristeten Niederschlagungen.

Zu 7) Die angefallenen Schulden aus den Betreuungsrückständen der Kitas, die in den Eigenbetrieb gehen, verbleiben im Bezirksamt zur Weiterverfolgung. Der Eigenbetrieb fängt mit keinem Minus an.

Zu 8) Der Eigenbetrieb muss ebenfalls konsequent die Schulden eintreiben und seine rechtlichen Mittel dazu nutzen und ausschöpfen (2-5% der Plätze in Berlin sind mit Schulden behaftet).

Zu 9) Bei der Entscheidung, wie mit ausstehenden Beträgen umgegangen wird, werden die Möglichkeiten der LHO berücksichtigt. Wenn aus sozialen Gründen die ausstehenden Beträge nicht sofort eingefordert werden, heißt das nicht, dass darauf verzichtet wird (Prüfung Ratenvereinbarung usw.). Von Inaktivität kann keine Rede sein. Es werden nur alle Möglichkeiten ausgenutzt.

Zu 10) Die freien Träger verfahren prinzipiell wie das Bezirksamt.

Aussprache:

Frau Meißner: Das kostenlose Kitajahr vor der Schule ist schon der richtige Weg, aber es ist zurzeit nicht möglich, die gesamte Kitaunterbringung und -betreuung zu finanzieren. Bei der Gerechtigkeit geht es nur darum, dass einige das bezahlen und andere nicht und dass die Kitaleitungen da eventuell nicht konsequent genug sind. Es geht darum, die Außenstände wieder hereinzubekommen, und darum, dass nicht auch jetzt von vornherein gesagt wird, dass der Kita-Eigenbetrieb nicht wirtschaftlich arbeiten kann. Man kann nicht immer nur nach dem Landeshaushalt von Berlin und nach Gegenfinanzierung rufen. Im Verwaltungsrat sollte darüber nachgedacht werden.                    Herr Scholz: Die politische Sicht der CDU zu dieser Frage ist bekannt und er freut sich, dass der BzStR eine klare politische Aussage dazu getroffen und das Problem nicht nur aus fiskalischer Sicht betrachtet hat. Die weitere Betreuung in Härtefällen wird für unverzichtbar gehalten. Die Kitaleitungen allein sollten nicht über Abweisungen entscheiden können. Die Eintreibung von Gebühren ist eine reine Verwaltungsfrage. Im Bezirksamt wird sehr flexibel mit der Einkommensberechnung umgegangen (wie schnell verliert heute jemand seinen Arbeitsplatz). Es ergibt sich die Frage, inwieweit der Kita-Eigenbetrieb in der Lage ist, ebenso pädagogisch und mit flexibler Weitsicht zu agieren. Was die generelle Freistellung von Kitagebühren anbelangt, so ist diese entsprechend der Haushaltslage der Länder und konkret Berlins vorzunehmen. Man muss sich nicht gegenseitig vorrechnen, welche Partei den größten Schritt gegangen ist. Im Wettbewerb der besten Ideen für die Zukunft des Landes sind alle Parteien gefragt. Und für die Kinder sollte weiter alles getan werden, er hofft, dass dieses die Grundintention der Großen Anfrage war.                Herr Welters: Bei allen Vergleichen existiert der Bezirk Treptow-Köpenick mit der höchsten Quote an Kitaplätzen in ganz Berlin. Im Bundesmaßstab ist das der höchste Angebotsgrad in ganz Deutschland. Das ist das Ergebnis guter Kitaarbeit im Bezirk und das sollte man nicht kleinreden. Über 81% der Kinder des Bezirks können bei Wunsch einen Kitaplatz bekommen. Gibt es eine Analyse, welcher Einkommensgrad nicht zahlt und wer zahlt? Es ist völlig absurd, den Kitabetrieb mit allen Schulden, die das BA nicht eingetrieben hat, in die Bilanz zu entlassen. Das kann der Kitabetrieb überhaupt nicht rückwirkend erklären und er wird im Verwaltungsrat für einen solchen Wirtschaftsplan nicht stimmen. Ein Wirtschaftsplan muss aufgestellt werden mit laufenden Einnahmen und Ausgaben und nicht mit Altschulden. Das gesamte Altschuldenentlastungsproblem ist Sache des BA, der Kitabetrieb hat dafür auch gar kein Personal. Das Verfahren bei der Säumigkeit von Kitagebühren kann nicht von Kitaleiterinnen entschieden werden. Dafür muss es klare Regelungen geben. Die Wahrheitsfindung bei den aktuellen Einkommen ist sicher schwierig. Bei jemandem, der sein Einkommen nicht nachweist, wird sicher vom Höchstbeitrag ausgegangen. Die Fragen, wofür das BA weiter zuständig ist und wofür der Kitaeigenbetrieb, müssen noch mal sortiert werden, da gibt es noch keine endgültige Klarheit. Das Jugendamt ist ja auch noch da. Der Erfolg des Kitabetriebes wird aber von der pädagogischen und wirtschaftlichen Umsetzung abhängen. Die Kinder dürfen unter der Dummheit der Eltern nicht leiden, entscheidend ist erst einmal das Kind und seine Versorgung. Die juristischen Mechanismen dürfen das nicht behindern.                   BzStR Stahr: Eine Einkommensanalyse gibt es nicht. Die Kitaleiterinnen werden vorsichtig beteiligt, wenn das Amt die Mahnungen verschickt hat und nicht darauf reagiert wird, ohne aber die Sache zu stigmatisieren. Man kann in den einzelnen Fällen schon sehr gut unterscheiden. Bei der Bildung der Kitaeigenbetriebe ist klar gesagt worden, dass Altschulden bis zum Stichtag nach wie vor von den Ämtern eingetrieben werden. Es gibt einen Kostenfestsetzungsbescheid und es kann nur passieren, dass die Eltern bei Veränderungen zögerlich reagieren. Dann wachsen sofort Schulden auf. Die Träger ziehen die Kosten selber ein, das Amt macht die Bedarfsfeststellung. Hinsichtlich der Kosten sind die Bezirke festgesetzt worden nach Durchschnittswerten. Der Durchschnittswert liegt bei 9%, Treptow-Köpenick ist festgesetzt worden mit 13% (Durchschnittseinkommen der Bevölkerung), das kann nicht funktionieren. An der Stelle ist ein finanzieller Ausgleich vom Land Berlin signalisiert worden. Neukölln liegt hinsichtlich der Kosteneinziehung nur bei 5%.

Der BzVV stellt fest, dass die Große Anfrage beantwortet ist.

 


 


 
 

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