Auszug - Berufung eines beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
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BzVV: Erörtert den Vorschlag des JHA. Ohne
Aussprache. Es gibt keinen Widerspruch zur offenen Abstimmung. Abstimmung: Einstimmig angenommen. Damit
ist Frau Christine Bader als beratendes Mitglied in den JHA berufen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Entsprechend der Benennung nach § 35 (8) AG KJHG durch
den Jugendhilfeausschuss wird gemäß § 35 Abs. 7 Ziff. 7 AG KJHG als beratendes
Mitglieder des JHA Frau Christine Bader berufen. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig. |
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