Auszug - - Entwurf des Bebauungsplans XV-65 und Begründung - Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XV-65 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Adlershof
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Herr Franzke begründet die BE <031>: Der Ausschuss hat sich intensiv mit der
Vorlage beschäftigt. Es geht um die Festsetzung des B-Planes und der damit im
Zusammenhang stehenden Vermarktung der Fläche im Ortsteil Adlershof (OBI,
Domäne u.a.). Aussprache: Herr Förster: Bei der Festsetzung muss man die Frage stellen, ob der B-Plan genügend
Spielraum bietet für die zukünftige Entwicklung. Es handelt sich um ein
schwieriges Gelände, wo seitens des BA große Anstrengungen unternommen worden
sind, um z.B. die Ansiedlung von OBI und Domäne zu ermöglichen. Es gibt aber
auf dem Gelände eine zweite, vollständig geräumte Fläche, dort soll ein
Möbelmarkt entstehen. Nach dem jetzigen B-Plan kann eine solche Ansiedlung dort
nicht erfolgen. Diese Entwicklungsmöglichkeiten sollten nicht gehemmt werden.
Es sollte mehr Investorenfreundlichkeit geübt werden (Beisp.
Reinickendorf). Frau Meißner:
Es gibt in Treptow-Köpenick ein Zentren- und Einzelhandelskonzept und dieses
besagt, Stärkung des Stadtteilzentrums Schöneweide mit einem multifunktionalen
Profil. Ein Teil steht (Zentrum) und der andere Teil, TLG, soll weiter
entwickelt werden. Es ist nicht vorgesehen, in Adlershof ein weiteres
Fachmarktzentrum anzusiedeln. Auch auf dem Wista-Standort sollen diese Märkte
nicht weiter gestärkt werden. Die BVV hat das mit getragen und das BA soll
danach handeln. Der Stadtentwicklungsplan Teil I und II sieht vor, dass
Standorte für Bau-, Garten- und Möbelbranche nachgewiesen werden sollen. Das
ist für Schöneweide (B-Plan XV-64 b) gemacht worden. Der Ausschuss hat dieses
zur Kenntnis genommen. Der B-Plan XV-65 stammt von 1997, damals Ansiedlung von
Industrie und Gewerbe. Mit der Änderung der Planungsziele wurde 2004 begonnen,
der Bezirk war interessiert an der Umsiedlung von Domäne und hat das gegenüber
der Senatsverwaltung auch durchgesetzt. Kurz vor der Festsetzung tritt nun der
Vermarkter der Grundstücke auf und plädiert für die Einrichtung eines
Möbelmarktes. Das hieße ein Anhalten des B-Planes und ein neues Verfahren
beginnen. Der B-Plan ist entsprechend begleitet worden mit der Festsetzung von
Gewerbe auf dem hinteren Teil. Es sollte Kontinuität in der Arbeit gewahrt
werden. Herr Franzke: Stimmt dem von Frau Meißner Dargelegten
ausdrücklich zu. Die Fraktion Linke.PDS trägt diese Meinung mit. Es gab viele
Gespräche im Ausschuss (mit dem Investor und gemeinsam mit dem A.f.WiT). Es
soll Wildwuchs verhindert und eine ordentliche Entwicklung vollzogen werden. BzStR
Dr. Schmitz: Die Diskussion aus dem Ausschuss wiederholt sich. Die Mär von
Reinickendorf glaubt er nicht, denn auch die dortige Bürgermeisterin unterliegt
mit ihren Entscheidungen den Bundesgesetzen und Berliner Verwaltungsgesetzen.
Mit Entscheidungen zu B-Plänen beschließt die BVV auch Rechtsverordnungen, und
man muss sich an das halten, was man schon beschlossen hat. Man kann dann nicht
für das letzte Drittel etwas ganz anderes machen, das geht rechtlich nicht.
Herr Förster müsste das als Mitglied des A.f.StaV wissen. Es gibt
Entwicklungskonzepte, landesrechtliche Vorgaben und planungsrechtliche
Grundlagen und danach muss man sich richten. Herr Scholz: Der B-Plan muss nicht festgesetzt
werden. Natürlich ist man wegen der EU-Richtlinie gehalten, möglichst schnell
festzusetzen, aber dass man das aufgrund von Planreifebeschlüssen muss, ist
rein rechtlich falsch. Die Fraktion der CDU wird dem B-Plan zustimmen, aber man
ist nicht der Meinung, dass Politik und Verwaltung Standortfragen besser klären
kann als die Investoren selbst. Politik und Verwaltung muss die
Rahmenbedingungen festlegen. Dort gibt es zwei Brachen an einer Straße, und
welcher Standort der bessere ist (ÖPNV oder Auto), kann er nicht einschätzen. BzBm
Dr. Ulbricht: Angebot und Nachfrage und Stadtentwicklung schließen einander
nicht aus, aber es sind zwei Dinge, die man sehr differenziert betrachten muss.
Wenn man keine eigenen Ideen hat, macht man nur, was der Investor will. Es gibt
auch einen Unterschied zwischen den zwei Brachen. Die eine Brache liegt im
Ortsteilzentrum und die andere liegt zufällig an der Straßenkreuzung, hat aber
auf die stadtpolitische Entwicklung keine Auswirkung. Und es gibt Zentren, die
hängen am seidenen Faden. Zentrum Schöneweide hat ein Bein, den Media-Markt, wenn
dieses weg bricht, kann man alles andere vergessen. Deshalb ist man gut
beraten, dort noch ein zweites oder drittes Bein anzusiedeln, damit sich das
alles als Zentrum gut entwickelt. Daher kann man sich einen Fachmarkt am
Standort Adlershof für die Entwicklung nicht leisten. Der dortige Investor kann
nicht behaupten, der Bezirk hätte ihn nicht unterstützt, denn Domäne und OBI
sind schon ein riesiges Zugeständnis. Die Fläche mit mehreren kleineren
Gewerben zu besiedeln ist durchaus möglich. Abstimmung
über BE: Mit Mehrheit, bei 3 Gegenstimmen, angenommen. Damit ist die Vorlage
des BA beschlossen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt-
den Entwurf des
Bebauungsplans XV-65 vom 16. August 2004 gemäß Anlage 1 des BA-Beschlusses Nr.
448/05 und die Begründung vom Juni 2005 gemäß Anlage 2 des BA-Beschlusses
448/05 nach § 6 Abs. 3 AGBauGB. -
den Entwurf der
Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XV-65 gemäß Anlage 3 des
BA-Beschlusses 448/05 nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG. Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, die die Grundzüge der Planung nicht berühren. Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich. dagegen: 3. Enthaltung: .
Realisierung: 16.05.06 SB V-53 lfd. Nr. 3000 |
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