Auszug - - Entwurf des Bebauungsplans XV-65 und Begründung - Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XV-65 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Adlershof  

 
 
43. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 11.4 Beschluss:796/43/05
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 27.10.2005 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 22:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/1348 - Entwurf des Bebauungsplans XV-65 und Begründung
- Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XV-65 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Adlershof
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:796/43/05
 Ursprungaktuell
Initiator:BABA, BauStadt
Verfasser:BA, BauStadtSchmitz, Dieter
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungSchlussbericht in MdV

Herr Franzke begründet die BE <031>: Der Ausschuss hat sich sehr intensiv mit der Vorlage beschäftigt

Herr Franzke begründet die BE <031>: Der Ausschuss hat sich intensiv mit der Vorlage beschäftigt. Es geht um die Festsetzung des B-Planes und der damit im Zusammenhang stehenden Vermarktung der Fläche im Ortsteil Adlershof (OBI, Domäne u.a.).

Aussprache:

Herr Förster: Bei der Festsetzung muss man die Frage stellen, ob der B-Plan genügend Spielraum bietet für die zukünftige Entwicklung. Es handelt sich um ein schwieriges Gelände, wo seitens des BA große Anstrengungen unternommen worden sind, um z.B. die Ansiedlung von OBI und Domäne zu ermöglichen. Es gibt aber auf dem Gelände eine zweite, vollständig geräumte Fläche, dort soll ein Möbelmarkt entstehen. Nach dem jetzigen B-Plan kann eine solche Ansiedlung dort nicht erfolgen. Diese Entwicklungsmöglichkeiten sollten nicht gehemmt werden. Es sollte mehr Investorenfreundlichkeit geübt werden (Beisp. Reinickendorf).        Frau Meißner: Es gibt in Treptow-Köpenick ein Zentren- und Einzelhandelskonzept und dieses besagt, Stärkung des Stadtteilzentrums Schöneweide mit einem multifunktionalen Profil. Ein Teil steht (Zentrum) und der andere Teil, TLG, soll weiter entwickelt werden. Es ist nicht vorgesehen, in Adlershof ein weiteres Fachmarktzentrum anzusiedeln. Auch auf dem Wista-Standort sollen diese Märkte nicht weiter gestärkt werden. Die BVV hat das mit getragen und das BA soll danach handeln. Der Stadtentwicklungsplan Teil I und II sieht vor, dass Standorte für Bau-, Garten- und Möbelbranche nachgewiesen werden sollen. Das ist für Schöneweide (B-Plan XV-64 b) gemacht worden. Der Ausschuss hat dieses zur Kenntnis genommen. Der B-Plan XV-65 stammt von 1997, damals Ansiedlung von Industrie und Gewerbe. Mit der Änderung der Planungsziele wurde 2004 begonnen, der Bezirk war interessiert an der Umsiedlung von Domäne und hat das gegenüber der Senatsverwaltung auch durchgesetzt. Kurz vor der Festsetzung tritt nun der Vermarkter der Grundstücke auf und plädiert für die Einrichtung eines Möbelmarktes. Das hieße ein Anhalten des B-Planes und ein neues Verfahren beginnen. Der B-Plan ist entsprechend begleitet worden mit der Festsetzung von Gewerbe auf dem hinteren Teil. Es sollte Kontinuität in der Arbeit gewahrt werden.    Herr Franzke: Stimmt dem von Frau Meißner Dargelegten ausdrücklich zu. Die Fraktion Linke.PDS trägt diese Meinung mit. Es gab viele Gespräche im Ausschuss (mit dem Investor und gemeinsam mit dem A.f.WiT). Es soll Wildwuchs verhindert und eine ordentliche Entwicklung vollzogen werden.      BzStR Dr. Schmitz: Die Diskussion aus dem Ausschuss wiederholt sich. Die Mär von Reinickendorf glaubt er nicht, denn auch die dortige Bürgermeisterin unterliegt mit ihren Entscheidungen den Bundesgesetzen und Berliner Verwaltungsgesetzen. Mit Entscheidungen zu B-Plänen beschließt die BVV auch Rechtsverordnungen, und man muss sich an das halten, was man schon beschlossen hat. Man kann dann nicht für das letzte Drittel etwas ganz anderes machen, das geht rechtlich nicht. Herr Förster müsste das als Mitglied des A.f.StaV wissen. Es gibt Entwicklungskonzepte, landesrechtliche Vorgaben und planungsrechtliche Grundlagen und danach muss man sich richten.        Herr Scholz: Der B-Plan muss nicht festgesetzt werden. Natürlich ist man wegen der EU-Richtlinie gehalten, möglichst schnell festzusetzen, aber dass man das aufgrund von Planreifebeschlüssen muss, ist rein rechtlich falsch. Die Fraktion der CDU wird dem B-Plan zustimmen, aber man ist nicht der Meinung, dass Politik und Verwaltung Standortfragen besser klären kann als die Investoren selbst. Politik und Verwaltung muss die Rahmenbedingungen festlegen. Dort gibt es zwei Brachen an einer Straße, und welcher Standort der bessere ist (ÖPNV oder Auto), kann er nicht einschätzen.        BzBm Dr. Ulbricht: Angebot und Nachfrage und Stadtentwicklung schließen einander nicht aus, aber es sind zwei Dinge, die man sehr differenziert betrachten muss. Wenn man keine eigenen Ideen hat, macht man nur, was der Investor will. Es gibt auch einen Unterschied zwischen den zwei Brachen. Die eine Brache liegt im Ortsteilzentrum und die andere liegt zufällig an der Straßenkreuzung, hat aber auf die stadtpolitische Entwicklung keine Auswirkung. Und es gibt Zentren, die hängen am seidenen Faden. Zentrum Schöneweide hat ein Bein, den Media-Markt, wenn dieses weg bricht, kann man alles andere vergessen. Deshalb ist man gut beraten, dort noch ein zweites oder drittes Bein anzusiedeln, damit sich das alles als Zentrum gut entwickelt. Daher kann man sich einen Fachmarkt am Standort Adlershof für die Entwicklung nicht leisten. Der dortige Investor kann nicht behaupten, der Bezirk hätte ihn nicht unterstützt, denn Domäne und OBI sind schon ein riesiges Zugeständnis. Die Fläche mit mehreren kleineren Gewerben zu besiedeln ist durchaus möglich.

Abstimmung über BE: Mit Mehrheit, bei 3 Gegenstimmen, angenommen. Damit ist die Vorlage des BA beschlossen.

Es wird folgender Beschluss gefasst Stellungnahme Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt

-       den Entwurf des Bebauungsplans XV-65 vom 16. August 2004 gemäß Anlage 1 des BA-Beschlusses Nr. 448/05 und die Begründung vom Juni 2005 gemäß Anlage 2 des BA-Beschlusses 448/05 nach § 6 Abs. 3 AGBauGB.

-       den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XV-65 gemäß Anlage 3 des BA-Beschlusses 448/05 nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG.

 

Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, die die Grundzüge der Planung nicht berühren.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:            mehrheitlich.            dagegen:          3.            Enthaltung:        .


  Beschluss: 27.10.2005 BVV Treptow-Köpenick ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 16.05.2006 realisiert Verantwortlich:
BA, BauStadt  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 18.11.2005  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

16.05.06 SB V-53 lfd. Nr. 3000

 
 

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