Auszug - Kölner Modell - Sicht der Träger und des Arbeitsamtes, Vorteile/Probleme · Projekt Sprungbrett · Projekt Aufstocker Gäste: Frau Minta, AA Süd Frau Schmidt, Lowtec Herr Dr. Rüdiger, Pro AB
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Sicht
der Träger und des AA: Frau
Minta vom AA Süd informiert den Ausschuss über die erfolgreiche Arbeit im
Rahmen des Kooperationsvertrages mit dem Sozialamt zur Umsetzung und
Modifizierung des Kölner Modells. Sie beteuert die Bereitschaft des AA, den
Kooperationsvertrag unter Berücksichtigung der Veränderungen des SGB III um ein
weiteres Jahr zu verlängern. Die
anwesenden Vertreter des Trägernetzwerkes (ProAB, Lowtec, Praxisnah, KöGa,
Eingliederungshilfe) berichteten über ihre positiven Erfahrungen in der Arbeit
nach dem Kölner Modell. Sie begründeten die Erfolge vor allem mit der guten
Zusammenarbeit der Träger mit dem AA und dem Sozialamt. Alle Maßnahmen werden
unter Berücksichtigung der konkreten Bedingungen der zu fördernden Jugendlichen
untereinander beraten und abgestimmt. Fallmanager, Betreuer, Sozialarbeiter und
Arbeitsvermittler arbeiten eng zusammen. Die ganze Palette der Möglichkeiten
der Programme Sprungbrett, Aufstocker, IDA wird genutzt. Bis
zum 20.08.01 wurden seit Beginn des Sprungbrettprogramms 520 Jugendliche aus
Treptow-Köpenick in Projekten der Träger eingestellt mit dem Ziel, sie in den
1.Arbeitsmakt, in eine berufliche Ausbildung oder eine Weiterbildung zu
bringen. 120
Jugendliche befinden sich noch im Programm. Von
den 400 Jugendlichen haben 41 % die oben genannte Zielstellung erreicht. 48
Jugendliche wurden in ein unbefristetes und 46 in ein befristetes
Arbeitsverhältnis vermittelt. Das Hauptproblem besteht darin, dass es an
Arbeitsplätzen überhaupt und besonders
an Stellen für dieses spezielle Klientel fehlt. 187
Jugendliche (=47%) sind vorzeitig aus der Maßnahme ausgeschieden, davon 131
wegen negativem Arbeitsverhalten. 46 Jugendliche haben die Maßnahme beendet,
ohne dass für sie ein Job, eine Lehrstelle oder eine Weiterbildung realisiert
werden konnte. Um ihren Rückfall in die Sozialhilfe zu verhindern müssten
zusätzliche Aktivitäten in Kooperation mit dem AA und Sozialamt erschlossen
werden. Monatlich
werden etwa von 30 Jugendlichen Anträge auf Sozialhilfe gestellt. Sie werden
sofort in eine Sprungbrettmaßnahme vermittelt. Bei unberechtigter Ablehnung
wird die Sozialhilfe gestrichen. In
der Diskussion wurden Zweifel an der nachhaltigen Wirkung dieser nur immer auf
6 Monate begrenzten Maßnahmen geäußert. Von Seiten des AA wurde diese Zeit als
ausreichend zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung oder den Einstieg in das
Berufsleben etc. angesehen. Die Träger unterstützten die Auffassung. Je kürzer
die Zeit, desto intensiver die Teilnahme. In
allen Programmen sind auch Jugendliche Spätaussiedler vertreten. Für ihre
sprachliche Qualifizierung wird wenn erforderlich gesorgt. Gesonderte Maßnahmen
für Spätaussiedler wurden bisher von diesen wenig genutzt. Der Anteil von
Spätaussiedlern ist in den IDA-Projekten relativ hoch. Am
Aufstockerprogramm haben bisher ca. 50 bis 60 Empfänger von Arbeitslosenhilfe-
und aufstockender Sozialhilfe teilgenommen. Bei ihrer Unterbringung auf dem
Arbeitsmarkt zahlt das AA Lohnkostenzuschüsse an den Arbeitgeber. Die Teilnahme
an dieser Maßnahme ist freiwillig. Eine
Verlängerung der Verträge mit der Trägern der Maßnahmen ist davon abhängig, ob
die Zusatzfinanzierung vom Land gewährt wird. Ziel
des Trägerverbundes ist es, ein Büro zur Arbeitsvermittlung zu schaffen unter
Inanspruchnahme von ESF-Mitteln. Das ist bisher nicht gelungen. Zur Zeit fehlen
vor allem die erforderlichen Sachkosten. |
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