Auszug - Fortführung "Mellow-Park"
Herr Tesch begründet den Antrag der Fraktion der PDS
<1/531>: Offensichtlich werde das Thema von allen Fraktionen dieses
Hauses als ein wichtiges angesehen, wie die Anzahl der Anträge beweise. Nachdem
nun ein Ersatzantrag der Fraktionen von SPD und CDU vorliegt, der ihre beiden
Anträge ersetzen soll, erkläre er im Namen der PDS-Fraktion, dass man den
Ersatzantrag übernehme und sich demzufolge dem Anliegen voll und ganz
anschließe. Der Ersatzantrag hält zumindest verbal die Möglichkeit offen, dass
sich der Standort des jetzigen Mellow Parks auch an einem anderen Ort im Bezirk
befinden kann, zumindest dass dieses Projekt an einem anderen Ort verwirklicht werden
kann. Mit besonderer Vordringlichkeit sollte das BA eine Prüfung an dem Ort
vornehmen, an dem er jetzt ist, oder in dessen unmittelbarer Nähe. Zum einen
handelt es sich beim Mellow Park um ein Projekt von Jugendlichen des Vereins
All eins e.V., der unmittelbar neben dem jetzigen Standort liegt. Zum Zweiten
haben sich Anwohnerinnen und Anwohner aus den daneben liegenden Wohngebieten
mehrfach dahingehend geäußert, dass sie sich einen Platz mit einem solchen
Konzept in ihrer Nähe für ihre Kinder wünschen und es deswegen befürwor-ten,
wenn der Mellow Park in ihrer unmittelbaren Nähe entstehen oder weitergeführt
werden würde. Eine Suche nach einem anderen Standort ist immer mit viel Zeit
verbunden. Man sollte nicht vergessen, dass es sich bei dem Mellow Park um ein
Jugendprojekt handelt. Er wünsche sich und dem BA eine glückliche Hand, dass es
nicht erst die Enkel der Projektanten des Mellow Park sind, die davon im
Endeffekt profitieren können. BzVV: Damit ist der Antrag der Fraktion der PDS, Drs.
292/IV, gegenstandslos. Abstimmung
Ersatzantrag: Einstimmig angenommen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Dem Bezirksamt wird
empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass das Projekt “Mellow-Park"
dauerhaft im Bezirk fortgeführt werden kann und zumindest bis zum Ende der
Sommerferien an seinem jetzigen Standort verbleiben kann. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.
Realisierung: 06.08.01 ZB 08/01 lfd. Nr. 0390 22.05.02 SB V-06 lfd. Nr. 0247 |
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