Auszug - Mündliche Anfragen
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Nr.
75, Frau Dr. Ising zu Entwicklungsplanung Fürstenwalder Allee 366 BzStRin
Engelmann: Bei der Fürstenwalder
Allee handelt es sich um die Hausnummer 356, sie nehme an, dass der Komplex
ehemalige Kaserne gemeint sei. Die Nutzung als Aussiedlerwohnheim wurde auf
Veranlassung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales betrieben und ist zum
29.09.2000 aufgegeben worden. Danach hat das BA versucht, mit dem Eigentümer in
Kontakt zu treten, um zu sehen, was aus dem Gelände werden soll. Mit Schreiben
vom 21. Mai 2001 hat die Oberfinanzdirektion geantwortet. Aus dem Schreiben geht
hervor, dass es noch Klärungsbedarf zum Eigentümer gibt (Bund oder Land
Berlin). Sollte die Oberfinanzdirektion Eigen-tümer werden, besteht die
Absicht, das Grundstück zur Verwertung auszuschreiben. Aus stadtplanerischer
Sicht liegt das ganze Gebiet im Außenbereich. Da gilt der § 35 BauGB, das
heißt, man kann nur die vorhandenen Häuser nutzen aber nicht neu bauen. Damit
ist die Nutzung schon sehr eingeschränkt. Nr.
76, Frau Dr. Ising zu Unfallhäufigkeit Müggelseedamm/Fürstenwalder Damm
(Rahnsdorf) BzStR Dr. Schmitz: Auf Nachfrage beim Polizeipräsidenten zur
Unfallhäufigkeit gab es die Info, dass dort keine gesteigerte Unfallhäufigkeit
gegenüber anderen Kreuzungen zu verzeichnen ist. Im Jahr 2000 ist in der
Statistik kein einziger Unfall verzeichnet. Das BA sieht aber trotzdem, dass
diese spitze Einmündung der Straße eine erhöhte Verkehrsaufmerksamkeit
erfordert. Beide Straßen sind im Investitions-plan des Bezirks verankert und
nach wie vor auch in der Bestätigung. Mit der Inves-titionstätigkeit wird mit
Sicherheit diese Straße nicht mehr spitz einmünden, sondern nach modernen
Planungsgesichtspunkten im rechten Winkel, etwas leicht verschränkt. Nr.
77, Frau Werner zu Grenzwachturm am Schlesischen Busch BzStR Dr. Schmitz: Der Sachstand ist fast genauso wie vor vier Wochen. Es
liegt ein Angebot für einen Mietvertrag an den Tourismusverein vor. Es gab auch
noch mal ein Gespräch mit dem Amtsleiter, in dem festgestellt wurde, dass man
sich eine Verlängerung vorstellen könne, also keine jährliche
Kündigungsmöglichkeit, wenn das so gewünscht wird. Dissens besteht aber zur
Instandsetzung des Wachturmes. Das BA vertritt die Position, erst den
Mietvertrag unterschreiben und dann mit den 20 TDM den Turm instand
setzen. Der Tourismusverein steht auf dem Standpunkt, erst sanieren und
anschließend unterschreiben des Mietvertrages. Zusatzfrage:
Frau Werner: In der letzten
BVV wurde uns berichtet, dass der Tourismusverein sozusagen abgesprungen sei.
Ist es jetzt richtig, dass doch mit diesem Verein ein Vertrag abgeschlossen
wird, und wenn ja, wann ist damit zurechnen? BzStR Dr. Schmitz: Er könne
sich nicht genau daran erinnern, dieses damals so explizit ausgedrückt zu
haben. Der Verein hat sich jedenfalls lange nicht gemeldet. Es gab noch mal ein
Gespräch mit dem Amtsleiter des Amtes für Umwelt und Natur. Dort hat es dieses
Angebot gegeben und nach wie vor steht der Bezirk zu seinem Angebot an den
Tourismusverein. Es gibt ja auch einen BA-Beschluss dazu. Er müsse aber auch
davon ausgehen, dass das Objekt bei zu langer Verhandlungsdauer auszuschreiben
und dann auch möglicherweise ein anderer Nutzer zu suchen ist. Das BA ist an
einer kulturellen Nutzung interessiert und an einer Verantwortlichkeit eines
Vereins oder ähnliches, um den Turm auch zu sichern. Das BA ist an der
Vermietung interessiert, um mit der Nutzung auch Vandalismus und Verfall
vorzubeugen. Nr.
78, Frau Werner zu Initiative Querdenker BzStRin
Engelmann (für BzStR Stahr):
Nach neuestem Stand haben die "Quer-denker" in der Alten Feuerwache
ihr Einverständnis zur vom Liegenschaftsfonds vorgeschlagenen
Vertragsgestaltung erklärt. Der Vertrag beinhaltet eine
Instandhaltungspauschale von 0,75 DM pro Monat und qm. Damit ist die
Voraussetzung erfüllt, dass die Initiative Querdenker weiterhin dieses Objekt
bis zum Jahresende 2002 nutzen kann. Auf Grund der Finanzierung der
zusätzlichen finanziellen Belastungen der Instandhaltungspauschale in Höhe von
1.814,40 DM im Jahr wird die Initiative Querdenker einen Antrag auf
Sondermittel der BVV stellen. Parallel dazu wendet sich das Jugendamt an das
Rechtsamt, um zu überprüfen, ob seitens des Bezirks Einfluss auf die Gestaltung
des Vertrages in Bezug auf die Instandhaltungspauschale genommen werden kann.
Der Vertragsabschluss zwischen der Initiative Querdenker und dem
Liegenschaftsfonds schafft für die Vertragspartner die erforderlichen
Voraussetzungen, um eine langfristige Lösung im Sinne des Standortes
herbeizuführen. Nr.
79, Frau Harant zu Sportanlagennutzung BzStRin Mendl: Nach Auskunft der Schule und des zuständigen
Mitarbeiters ist dieser Sportplatz für Kinder außerhalb der Schul- und
Hortzeiten jeweils in der Zeit von montags bis freitags von 16.00 bis 20.00 Uhr
bereits nutzbar. Im Zeitraum vor 16.00 Uhr haben die Hortkinder den Vorrang,
aber andere Kinder können auch vor 16.00 Uhr den Platz schon nutzen. Auch in
den Ferien, wenn Hortbetreuung an der Schule stattfindet, ist dieser Sportplatz
offen, außer in den Schließzeiten. Im Sommer haben wir an den Grundschulen ca.
3 Wochen Schließzeit. Für eine generelle Nutzung Zusatzfrage:
Frau Harant: Gibt es Überlegungen
diese 20 TM in nächster Zeit einzusetzen? BzStRin Mendl: Bislang hat das
BA dieses Erfordernis so nicht gesehen, da genau gegenüber ein großer
Sportplatz ist. Wenn die BVV der Meinung ist, eine solche Investition zu
tätigen, müsste man das in die Haushaltsdiskussion einbringen. Nr.
80, Herr Krause zu Befestigte Einfahrten in den Wald BzStR Dr. Schmitz: Bei den befestigten Einfahrten handelt es sich um die
ersten Bau-arbeiten für den Radweg von Müggelheim nach Gosen. Forsten hat für
die Waldwege gefordert, dass befestigte Überfahrten für schwere Fahrzeuge
geschaffen werden, die eine höhere Belastungsklasse haben als der Radweg
insgesamt. So sind diese befestigten Einfahrten vorgezogen worden, bevor der
Radwegbau beginnt. Zusatzfrage:
Herr Krause: Wird zugestimmt, dass
ein Ausbau im ca. 200 m Abstand etwas überdimensioniert ist für Fahrräder? BzStR
Dr. Schmitz: Es geht nicht um die Fahrräder, sondern um die Forstfahrzeuge,
die aus den Waldwegen herausfahren müssen. Diese würden sonst über den Radweg
fahren und diesen zerstören. Das ist wie eine Gehwegüberfahrt. Wenn Forsten das
verlangt, bleibt dem BA nur die Umsetzung übrig. Nr.
81, Herr Krause zu Schrankenanlage Wuhlheide BzStR Dr. Schmitz: Es geht darum, die Schranken um die Einfahrt und
Ausfahrt im Park Wuhlheide zu kontrollieren. Die Schrankenanlage war im April
defekt. Sie wurde am 25.04. repariert und ist seitdem mit einer Unterbrechung
funktionsfähig. Es gab vor 3 Wochen etwa noch einen Schaden durch Blitzschlag.
Seitdem aber ist die Schrankenanlage funktionsfähig. Es gibt aber noch die
Zufahrt zu dem Wasserwerk. Diese Schrankenanlage ist geöffnet aufgrund einer
Regelung mit dem Berliner Wasserbetrieben, die für die Kontrolle der Zufahrt
dort verantwortlich sind. Das BA war angehalten, das hier anders zu regeln,
weil sonst die Zufahrtsmöglichkeit zu den Berliner Wasserbetrieben
eingeschränkt gewesen wäre. Diese Schranke ist tatsächlich ständig offen, soll
aber von den Berliner Wasserbetrieben kontrolliert sein. Zusatzfrage:
Herr Krause: Wann rechnet der BzStR
mit der Wiederherstellung und einer erhöhten Blitzschutzsicherheit an der
Schrankenanlage, denn es ist bereits der zweite oder dritte Blitzeinschlag? BzStR
Dr. Schmitz: Zur Blitzeinschlaggefährdung sei er technisch überfragt. Er
werde es überprüfen und im Ausschuss darüber informieren. Er glaube nicht an
eine erhöhte Gefährdung. Nr.
82, Herr Welters zu Radweg Müggelheim BzStR
Dr. Schmitz: Der Vorschlag
ist nicht akzeptabel. Das BA beabsichtigt auch keine derartige
Gestaltung, dass nur kleine Skater dort rollen dürfen, sondern es sollen auch
Radfahrer dort fahren, so dass eine 2 m hohe Freiheit benötigt wird. Auf
Nachfrage hat Forsten den Rückschnitt der Bäume und des Strauchwerks zugesagt,
da der Radweg genau an der Grenze zum Straßenland liegt und somit die
Verantwortlichkeit von Forsten betrifft. Nr.
83 wird zurückgezogen, ist beantwortet. Nr.
86, Frau Goldmann zu BVV-Beschluss 124/09/01 BzBm
Dr. Ulbricht: Der Beschluss lautet: Das
BA wird ersucht, die im Bezirk auf öffentlichem Straßenland installierten
bezirkseigenen Schaukästen und Tafeln mit aktuellen Informationen des BA zu
versehen. Alle Abteilungen des BA wurden gebeten, ihr Interesse an diesen
Dingen mitzuteilen. Das Interesse war groß. Innerhalb der nächsten 2 Monate
wird sicher die Umsetzung des Beschlusses erfolgen. Nr.:
87, Herr Maucher zu Schilderdemontage BzStR Dr. Schmitz: Bei der Beschilderung handelt es sich nach dem
Berliner Straßengesetz um eine illegale Plakatierung. Die Mitarbeiter des
Tiefbaubereiches und auch des Amtes für Umwelt und Natur kennen die Vorschriften
genau und handeln danach. Sie haben sich auch bei einigen Maßnahmen bei ihm
darüber vergewissert, ob sie so handeln sollen. Er habe das bejaht. Ohne
offiziellen Antrag werden illegale Plakatierungen ohne Ausnahme beseitigt,
insofern habe das Entfernen seine politische Unterstützung. Zusatzfrage:
Herr Maucher: War die bisherige über
einjährige Duldung nicht ein Ausdruck der gemeinsamen Zielstellung, der
Abwendung der unmenschlichen Belastung der Betroffenen, und hätte diese Duldung
nicht bis zum Ende des Plananhörungsverfahrens fortgesetzt werden können? BzStR
Dr. Schmitz: Nach Verwaltungsrecht ist eine Duldung kein Grund, dass auf
ewige Zeiten ein illegaler Zustand akzeptiert werden muss. Sieht keinen Grund,
nicht wieder legale Verhältnisse herzustellen. Es gab Gespräche mit Vertretern
der Initiative, in denen er den Vertretern dieser Initiative in Aussicht
gestellt habe, sehr großzügig und unbürokratisch, obwohl die Straßenordnung das
gar nicht hergibt, bei Antrag ein Plakatieren zu genehmigen. Trotz mehrerer
telefonischer Rückfragen wurde bisher kein Antrag gestellt. Im Nachhinein kann
man eigentlich sagen, dass bewusst illegal plakatiert wurde. Einen Brief zu
schreiben mit einem genauen Antrag, wo hänge ich Plakate hin, wie viele, welche
Zeit, wer ist für was verantwortlich, kann so schwer nicht sein. Sieht hier
einen bewussten Verstoß und auch keine andere Möglichkeit, als so zu handeln. Nr.:
88, Herr Maucher zu Schilderdemontage Herr Maucher: Da die Mdl. Anfrage Nr. 88 mit der Nr. 87 mit
beantwortet worden ist, folgende Zusatzfrage: Ist das BA der Meinung,
dass die Schilder nicht auch als eine Unterstützung des BA, sowohl als Träger
öffentlicher Belange als auch Betroffener, gelten können? BzStR
Dr. Schmitz: Das ist eine
philosophische Frage. Sie hätten dann die Schilder wahrscheinlich doch bei der
Anhörungsbehörde vortragen sollen und nicht auf der Straße. Dann wäre es eine
direkte Unterstützung. Die Anhörungsbehörde reagiert in ihren Verwaltungsräumen
und nicht auf der Straße. Nr.:
84, Herr Welters zu Plakatkampagne BzStR Dr. Schmitz: Sieht darin keinen Rechtsbruch oder eine unzulässige
Beeinflussung des Anhörungsverfahrens. Jede Seite in einem rechtlichen
Verfahren hat die Möglichkeit, ihre Position zu vertreten. Die Flughafengesellschaft
macht das, die Bürgerinitiative macht das, das BA hat das getan. Es ist
durchaus legitim, dass die Flughafengesellschaft auch Pro-Plakate für den
Flughafen klebt und versucht, in der Bevölkerung ein anderes Stimmungsbild zu
erzeugen. Zusatzfrage:
Herr Welters: Die Tatsache, dass auf
den Plakaten 73 bzw. 81 Prozent Zustimmung steht, bedeutet das nicht, dass die
Flughafengegner damit zu einer verschwindenden Minderheit degradiert werden
können? BzStR Dr. Schmitz: Natürlich, wenn das da so steht, dann sind
natürlich 20 Prozent weniger als 80 oder 25 weniger als 75. Das ist ein
mathematisches Exempel. Nr.:
85, Herr Welters zu Plakatkampagne BzStR
Dr. Schmitz: Die Summe von 1,2 Mio
Mark kann er nicht bestätigen. Das ist eine innerbetriebliche Angelegenheit der
Flughafengesellschaft, die das BA nicht kommentieren kann. Persönlich könne er
sagen, dass er es wahrscheinlich nicht gemacht hätte. Die Mehrheit der Berliner
ist für den Standort Schönefeld, so dass es möglicherweise vielleicht gar nicht
dieser Plakatierung bedarf. Dass die Anwohner unter der Einflugschneise nicht
dafür sind, ist doch selbstverständlich. Aber bei einer Befragung von ganz
Berlin sind tatsächlich 75 bis 80 Prozent für den Standort Schönefeld. Er hätte
aus dem Grunde so eine Plakataktion nicht durchgeführt. Zusatzfrage: Herr
Welters: Ist dem BA bekannt, dass der Plakatierer, hier die BBI, im Land
Brandenburg 70 Mio DM und in Berlin 50 Mio DM Verlustzuweisung aus öffentlichen
Mitteln beantragt hat? BzStR Dr. Schmitz: Kann jetzt die Summen nicht
bestätigen, müsste sich erst erkundigen. Dass Verlustzuweisungen existieren in
erheblicher Höhe auch für das Land Berlin, ist bekannt. Nr.:
89, Herr Maucher zu Schilderdemontage BzStR Dr. Schmitz: Zur Umweltfreundlichkeit bzw. Naturschutz gab es keine
Beanstandungen, jedenfalls nicht in Müggelheim. Hatte schon vorhin darauf
hingewiesen, dass es hier um das Berliner Straßengesetz, um wildes illegales
Plakatieren geht, und nicht um den Baumschutz. Zusatzfrage:
Herr Maucher: Gehe er recht in der Annahme,
dass das zitierte Straßengesetz für Volksinitiativen Ausnahmen zulässt? BzStR
Dr. Schmitz: Ja. Er habe auch in den vorhin genannten Gesprächen
ausdrücklich gesagt, dass die Verwaltung als Verwaltung reagiert, dass das BA
dazu da ist, Ausnahmen zu machen. Die erbetenen Anträge haben ihn aber leider
nicht erreicht. |
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