Auszug - Mündliche Anfragen  

 
 
11. (öfftl.) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 5
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Mi, 27.06.2001 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 22:05 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
IV/327 Mündliche Anfragen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:ÄRÄR
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen

Nr

Nr. 75, Frau Dr. Ising zu Entwicklungsplanung Fürstenwalder Allee 366

BzStRin Engelmann: Bei der Fürstenwalder Allee handelt es sich um die Hausnummer 356, sie nehme an, dass der Komplex ehemalige Kaserne gemeint sei. Die Nutzung als Aussiedlerwohnheim wurde auf Veranlassung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales betrieben und ist zum 29.09.2000 aufgegeben worden. Danach hat das BA versucht, mit dem Eigentümer in Kontakt zu treten, um zu sehen, was aus dem Gelände werden soll. Mit Schreiben vom 21. Mai 2001 hat die Oberfinanzdirektion geantwortet. Aus dem Schreiben geht hervor, dass es noch Klärungsbedarf zum Eigentümer gibt (Bund oder Land Berlin). Sollte die Oberfinanzdirektion Eigen-tümer werden, besteht die Absicht, das Grundstück zur Verwertung auszuschreiben. Aus stadtplanerischer Sicht liegt das ganze Gebiet im Außenbereich. Da gilt der § 35 BauGB, das heißt, man kann nur die vorhandenen Häuser nutzen aber nicht neu bauen. Damit ist die Nutzung schon sehr eingeschränkt.

Nr. 76, Frau Dr. Ising zu Unfallhäufigkeit Müggelseedamm/Fürstenwalder Damm (Rahnsdorf)

BzStR Dr. Schmitz: Auf Nachfrage beim Polizeipräsidenten zur Unfallhäufigkeit gab es die Info, dass dort keine gesteigerte Unfallhäufigkeit gegenüber anderen Kreuzungen zu verzeichnen ist. Im Jahr 2000 ist in der Statistik kein einziger Unfall verzeichnet. Das BA sieht aber trotzdem, dass diese spitze Einmündung der Straße eine erhöhte Verkehrsaufmerksamkeit erfordert. Beide Straßen sind im Investitions-plan des Bezirks verankert und nach wie vor auch in der Bestätigung. Mit der Inves-titionstätigkeit wird mit Sicherheit diese Straße nicht mehr spitz einmünden, sondern nach modernen Planungsgesichtspunkten im rechten Winkel, etwas leicht verschränkt.

Nr. 77, Frau Werner zu Grenzwachturm am Schlesischen Busch

BzStR Dr. Schmitz: Der Sachstand ist fast genauso wie vor vier Wochen. Es liegt ein Angebot für einen Mietvertrag an den Tourismusverein vor. Es gab auch noch mal ein Gespräch mit dem Amtsleiter, in dem festgestellt wurde, dass man sich eine Verlängerung vorstellen könne, also keine jährliche Kündigungsmöglichkeit, wenn das so gewünscht wird. Dissens besteht aber zur Instandsetzung des Wachturmes. Das BA vertritt die Position, erst den Mietvertrag unterschreiben und dann mit den 20 TDM den Turm instand setzen. Der Tourismusverein steht auf dem Standpunkt, erst sanieren und anschließend unterschreiben des Mietvertrages.

Zusatzfrage: Frau Werner: In der letzten BVV wurde uns berichtet, dass der Tourismusverein sozusagen abgesprungen sei. Ist es jetzt richtig, dass doch mit diesem Verein ein Vertrag abgeschlossen wird, und wenn ja, wann ist damit zurechnen? BzStR Dr. Schmitz: Er könne sich nicht genau daran erinnern, dieses damals so explizit ausgedrückt zu haben. Der Verein hat sich jedenfalls lange nicht gemeldet. Es gab noch mal ein Gespräch mit dem Amtsleiter des Amtes für Umwelt und Natur. Dort hat es dieses Angebot gegeben und nach wie vor steht der Bezirk zu seinem Angebot an den Tourismusverein. Es gibt ja auch einen BA-Beschluss dazu. Er müsse aber auch davon ausgehen, dass das Objekt bei zu langer Verhandlungsdauer auszuschreiben und dann auch möglicherweise ein anderer Nutzer zu suchen ist. Das BA ist an einer kulturellen Nutzung interessiert und an einer Verantwortlichkeit eines Vereins oder ähnliches, um den Turm auch zu sichern. Das BA ist an der Vermietung interessiert, um mit der Nutzung auch Vandalismus und Verfall vorzubeugen.

Nr. 78, Frau Werner zu Initiative Querdenker

BzStRin Engelmann (für BzStR Stahr): Nach neuestem Stand haben die "Quer-denker" in der Alten Feuerwache ihr Einverständnis zur vom Liegenschaftsfonds vorgeschlagenen Vertragsgestaltung erklärt. Der Vertrag beinhaltet eine Instandhaltungspauschale von 0,75 DM pro Monat und qm. Damit ist die Voraussetzung erfüllt, dass die Initiative Querdenker weiterhin dieses Objekt bis zum Jahresende 2002 nutzen kann. Auf Grund der Finanzierung der zusätzlichen finanziellen Belastungen der Instandhaltungspauschale in Höhe von 1.814,40 DM im Jahr wird die Initiative Querdenker einen Antrag auf Sondermittel der BVV stellen. Parallel dazu wendet sich das Jugendamt an das Rechtsamt, um zu überprüfen, ob seitens des Bezirks Einfluss auf die Gestaltung des Vertrages in Bezug auf die Instandhaltungspauschale genommen werden kann. Der Vertragsabschluss zwischen der Initiative Querdenker und dem Liegenschaftsfonds schafft für die Vertragspartner die erforderlichen Voraussetzungen, um eine langfristige Lösung im Sinne des Standortes herbeizuführen.
Zusatzfrage: Frau Werner: Ist der genaue Vertragszeitraum bekannt, der in Rede steht? Ihres Erachtens gelte der jetzige Vertrag bis Ende Oktober 2001. BzStRin
Engelmann:
Den genannten Termin kenne sie auch. Man hätte eine neue Lösung finden müssen. Für die Initiative ist es das Beste, sich auf den Vertag einzulassen, um Sicherheit bis zum Jahr 2002 zu bekommen. Danach müsse man Alternativen suchen.

Nr. 79, Frau Harant zu Sportanlagennutzung

BzStRin Mendl: Nach Auskunft der Schule und des zuständigen Mitarbeiters ist dieser Sportplatz für Kinder außerhalb der Schul- und Hortzeiten jeweils in der Zeit von montags bis freitags von 16.00 bis 20.00 Uhr bereits nutzbar. Im Zeitraum vor 16.00 Uhr haben die Hortkinder den Vorrang, aber andere Kinder können auch vor 16.00 Uhr den Platz schon nutzen. Auch in den Ferien, wenn Hortbetreuung an der Schule stattfindet, ist dieser Sportplatz offen, außer in den Schließzeiten. Im Sommer haben wir an den Grundschulen ca. 3 Wochen Schließzeit. Für eine generelle Nutzung
außerhalb des Unterrichts von Montag bis Freitag und an den Wochenenden müsste beidseitig eine Zaunverlängerung zum Grundstückszaun erstellt werden, und es müssten dann Türen in den Sportplatz zum Bolzplatz, der ja ebenfalls umzäunt ist, eingesetzt werden. Kostenpunkt ca. 20 TDM.

Zusatzfrage: Frau Harant: Gibt es Überlegungen diese 20 TM in nächster Zeit einzusetzen? BzStRin Mendl: Bislang hat das BA dieses Erfordernis so nicht gesehen, da genau gegenüber ein großer Sportplatz ist. Wenn die BVV der Meinung ist, eine solche Investition zu tätigen, müsste man das in die Haushaltsdiskussion einbringen.

Nr. 80, Herr Krause zu Befestigte Einfahrten in den Wald

BzStR Dr. Schmitz: Bei den befestigten Einfahrten handelt es sich um die ersten Bau-arbeiten für den Radweg von Müggelheim nach Gosen. Forsten hat für die Waldwege gefordert, dass befestigte Überfahrten für schwere Fahrzeuge geschaffen werden, die eine höhere Belastungsklasse haben als der Radweg insgesamt. So sind diese befestigten Einfahrten vorgezogen worden, bevor der Radwegbau beginnt.

Zusatzfrage: Herr Krause: Wird zugestimmt, dass ein Ausbau im ca. 200 m Abstand etwas überdimensioniert ist für Fahrräder? BzStR Dr. Schmitz: Es geht nicht um die Fahrräder, sondern um die Forstfahrzeuge, die aus den Waldwegen herausfahren müssen. Diese würden sonst über den Radweg fahren und diesen zerstören. Das ist wie eine Gehwegüberfahrt. Wenn Forsten das verlangt, bleibt dem BA nur die Umsetzung übrig.

Nr. 81, Herr Krause zu Schrankenanlage Wuhlheide

BzStR Dr. Schmitz: Es geht darum, die Schranken um die Einfahrt und Ausfahrt im Park Wuhlheide zu kontrollieren. Die Schrankenanlage war im April defekt. Sie wurde am 25.04. repariert und ist seitdem mit einer Unterbrechung funktionsfähig. Es gab vor 3 Wochen etwa noch einen Schaden durch Blitzschlag. Seitdem aber ist die Schrankenanlage funktionsfähig. Es gibt aber noch die Zufahrt zu dem Wasserwerk. Diese Schrankenanlage ist geöffnet aufgrund einer Regelung mit dem Berliner Wasserbetrieben, die für die Kontrolle der Zufahrt dort verantwortlich sind. Das BA war angehalten, das hier anders zu regeln, weil sonst die Zufahrtsmöglichkeit zu den Berliner Wasserbetrieben eingeschränkt gewesen wäre. Diese Schranke ist tatsächlich ständig offen, soll aber von den Berliner Wasserbetrieben kontrolliert sein.

Zusatzfrage: Herr Krause: Wann rechnet der BzStR mit der Wiederherstellung und einer erhöhten Blitzschutzsicherheit an der Schrankenanlage, denn es ist bereits der zweite oder dritte Blitzeinschlag? BzStR Dr. Schmitz: Zur Blitzeinschlaggefährdung sei er technisch überfragt. Er werde es überprüfen und im Ausschuss darüber informieren. Er glaube nicht an eine erhöhte Gefährdung.

Nr. 82, Herr Welters zu Radweg Müggelheim

BzStR Dr. Schmitz: Der Vorschlag ist nicht akzeptabel. Das BA beabsichtigt auch keine derartige Gestaltung, dass nur kleine Skater dort rollen dürfen, sondern es sollen auch Radfahrer dort fahren, so dass eine 2 m hohe Freiheit benötigt wird. Auf Nachfrage hat Forsten den Rückschnitt der Bäume und des Strauchwerks zugesagt, da der Radweg genau an der Grenze zum Straßenland liegt und somit die Verantwortlichkeit von Forsten betrifft.

Nr. 83 wird zurückgezogen, ist beantwortet.

Nr. 86, Frau Goldmann zu BVV-Beschluss 124/09/01

BzBm Dr. Ulbricht: Der Beschluss lautet: Das BA wird ersucht, die im Bezirk auf öffentlichem Straßenland installierten bezirkseigenen Schaukästen und Tafeln mit aktuellen Informationen des BA zu versehen. Alle Abteilungen des BA wurden gebeten, ihr Interesse an diesen Dingen mitzuteilen. Das Interesse war groß. Innerhalb der nächsten 2 Monate wird sicher die Umsetzung des Beschlusses erfolgen.

Nr.: 87, Herr Maucher zu Schilderdemontage

BzStR Dr. Schmitz: Bei der Beschilderung handelt es sich nach dem Berliner Straßengesetz um eine illegale Plakatierung. Die Mitarbeiter des Tiefbaubereiches und auch des Amtes für Umwelt und Natur kennen die Vorschriften genau und handeln danach. Sie haben sich auch bei einigen Maßnahmen bei ihm darüber vergewissert, ob sie so handeln sollen. Er habe das bejaht. Ohne offiziellen Antrag werden illegale Plakatierungen ohne Ausnahme beseitigt, insofern habe das Entfernen seine politische Unterstützung.

Zusatzfrage: Herr Maucher: War die bisherige über einjährige Duldung nicht ein Ausdruck der gemeinsamen Zielstellung, der Abwendung der unmenschlichen Belastung der Betroffenen, und hätte diese Duldung nicht bis zum Ende des Plananhörungsverfahrens fortgesetzt werden können? BzStR Dr. Schmitz: Nach Verwaltungsrecht ist eine Duldung kein Grund, dass auf ewige Zeiten ein illegaler Zustand akzeptiert werden muss. Sieht keinen Grund, nicht wieder legale Verhältnisse herzustellen. Es gab Gespräche mit Vertretern der Initiative, in denen er den Vertretern dieser Initiative in Aussicht gestellt habe, sehr großzügig und unbürokratisch, obwohl die Straßenordnung das gar nicht hergibt, bei Antrag ein Plakatieren zu genehmigen. Trotz mehrerer telefonischer Rückfragen wurde bisher kein Antrag gestellt. Im Nachhinein kann man eigentlich sagen, dass bewusst illegal plakatiert wurde. Einen Brief zu schreiben mit einem genauen Antrag, wo hänge ich Plakate hin, wie viele, welche Zeit, wer ist für was verantwortlich, kann so schwer nicht sein. Sieht hier einen bewussten Verstoß und auch keine andere Möglichkeit, als so zu handeln.

Nr.: 88, Herr Maucher zu Schilderdemontage

Herr Maucher: Da die Mdl. Anfrage Nr. 88 mit der Nr. 87 mit beantwortet worden ist, folgende Zusatzfrage: Ist das BA der Meinung, dass die Schilder nicht auch als eine Unterstützung des BA, sowohl als Träger öffentlicher Belange als auch Betroffener, gelten können?

BzStR Dr. Schmitz: Das ist eine philosophische Frage. Sie hätten dann die Schilder wahrscheinlich doch bei der Anhörungsbehörde vortragen sollen und nicht auf der Straße. Dann wäre es eine direkte Unterstützung. Die Anhörungsbehörde reagiert in ihren Verwaltungsräumen und nicht auf der Straße.


Nr.: 84, Herr Welters zu Plakatkampagne

BzStR  Dr. Schmitz: Sieht darin keinen Rechtsbruch oder eine unzulässige Beeinflussung des Anhörungsverfahrens. Jede Seite in einem rechtlichen Verfahren hat die Möglichkeit, ihre Position zu vertreten. Die Flughafengesellschaft macht das, die Bürgerinitiative macht das, das BA hat das getan. Es ist durchaus legitim, dass die Flughafengesellschaft auch Pro-Plakate für den Flughafen klebt und versucht, in der Bevölkerung ein anderes Stimmungsbild zu erzeugen.

Zusatzfrage: Herr Welters: Die Tatsache, dass auf den Plakaten 73 bzw. 81 Prozent Zustimmung steht, bedeutet das nicht, dass die Flughafengegner damit zu einer verschwindenden Minderheit degradiert werden können? BzStR Dr. Schmitz: Natürlich, wenn das da so steht, dann sind natürlich 20 Prozent weniger als 80 oder 25 weniger als 75. Das ist ein mathematisches Exempel.

Nr.: 85, Herr Welters zu Plakatkampagne

BzStR Dr. Schmitz: Die Summe von 1,2 Mio Mark kann er nicht bestätigen. Das ist eine innerbetriebliche Angelegenheit der Flughafengesellschaft, die das BA nicht kommentieren kann. Persönlich könne er sagen, dass er es wahrscheinlich nicht gemacht hätte. Die Mehrheit der Berliner ist für den Standort Schönefeld, so dass es möglicherweise vielleicht gar nicht dieser Plakatierung bedarf. Dass die Anwohner unter der Einflugschneise nicht dafür sind, ist doch selbstverständlich. Aber bei einer Befragung von ganz Berlin sind tatsächlich 75 bis 80 Prozent für den Standort Schönefeld. Er hätte aus dem Grunde so eine Plakataktion nicht durchgeführt. Zusatzfrage: Herr Welters: Ist dem BA bekannt, dass der Plakatierer, hier die BBI, im Land Brandenburg 70 Mio DM und in Berlin 50 Mio DM Verlustzuweisung aus öffentlichen Mitteln beantragt hat? BzStR Dr. Schmitz: Kann jetzt die Summen nicht bestätigen, müsste sich erst erkundigen. Dass Verlustzuweisungen existieren in erheblicher Höhe auch für das Land Berlin, ist bekannt.

Nr.: 89, Herr Maucher zu Schilderdemontage

BzStR Dr. Schmitz: Zur Umweltfreundlichkeit bzw. Naturschutz gab es keine Beanstandungen, jedenfalls nicht in Müggelheim. Hatte schon vorhin darauf hingewiesen, dass es hier um das Berliner Straßengesetz, um wildes illegales Plakatieren geht, und nicht um den Baumschutz.

Zusatzfrage: Herr Maucher: Gehe er recht in der Annahme, dass das zitierte Straßengesetz für Volksinitiativen Ausnahmen zulässt? BzStR Dr. Schmitz: Ja. Er habe auch in den vorhin genannten Gesprächen ausdrücklich gesagt, dass die Verwaltung als Verwaltung reagiert, dass das BA dazu da ist, Ausnahmen zu machen. Die erbetenen Anträge haben ihn aber leider nicht erreicht.

 


 


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)