Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten hat die Drucksache IX/0287 auf seiner Sitzung am 23.11.2022 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Sport mehrheitlich (1:12:1) die Ablehnung des Antrages mit folgenden Hinweisen für den Ausschuss für Sport:
- Sportbox ist eine GmbH, für die die BVV keine Werbung machen kann
- Nutzung in öffentlichen Grünanlagen ist ausgeschlossen
- denkbar ist aber eine Ansprache von Privaten, ob derartige Nutzungen, z. B. auf dem Gelände von Sportvereinen, möglich ist