In der Sitzung der BVV am 12.11.2020 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Immobilien (federführend) sowie an den Ausschuss für Schule (mitberatend) überwiesen:
Drs. VIII/1224
Das Bezirksamt wird ersucht, eine interdisziplinäre Koordinierungsstelle zu schaffen, in welcher Kompetenzen des Schulamtes sowie der weiteren zuständigen Ämter gebündelt werden, um die Errichtung digitaler Infrastruktur in den bezirklichen Schulen zu beschleunigen.
Diese Koordinierungsstelle sollte zeitlich befristet zunächst bis zum 30.06.2025 insbesondere die Errichtung strukturierter Datenverkabelungen in den bezirklichen Schulgebäuden steuern. Dazu sollte sie in zwei Phasen folgende Aufgaben wahrnehmen:
Phase 1: Vorplanungs-, Standardisierungs- und zeitliche Planungsphase
a) Entwicklung eines bezirklichen Ausstattungsstandards für alle bezirklichen Schulen, Abstimmung dieses Standards mit dem Senat für Bildung, Jugend und Familie sowie bezogen auf technische Details im Benehmen mit dem ITDZ Berlin,
b) Unterstützung derjenigen bezirklichen Schulen, welche noch kein medienpädagogisches Konzept entwickelt haben, bei der Erarbeitung eines solchen. Hierzu existieren im Land Berlin bereits diverse Ansprechpersonen, jedoch sollte die Koordination verbessert werden,
c) Ausschreibung von Planungsaufträgen an ca. 3 Fachplanerbüros, die verdingt werden sollen, die Planung strukturierter Datenverkabelungen in jeweils ca. 1/3 der bezirklichen Schulen auf Basis der unter a) definierten Bedingungen und im Benehmen mit den Schulen vorzunehmen, sowie die spätere Ausführung der Baumaßnahmen fachlich zu überwachen. Die Planungsarbeiten für alle bezirklichen Schulen sollen möglichst im Frühjahr 2021 begonnen und bis Ende des Jahres 2023 abgeschlossen sein,
d) Entwicklung eines Zeitplanes für die Umsetzung der baulichen Ausführungsmaßnahmen in den einzelnen Schulen unter Berücksichtigung bereits anderweitig geplanter Baumaßnahmen, z. B. aufgrund von energetischer Sanierung oder anderen notwendigen Arbeiten.
Phase 2: Ausführungsphase
a) Zeitliche Koordination zwischen aus 1c beauftragten Fachplanungsbüros zwecks Erstbegehung/Vorplanung,
b) Koordination sinnvoller Ausführungszeitpunkte einzelner Datenverkabelungsmaßnahmen zwischen Fachplaner, Bauamt sowie den jeweiligen Schulen,
c) Koordination zwischen Fachplaner und Bauamt bezogen auf erforderliche Nebengewerke, die von ausführenden Elektrounternehmen nicht erbracht werden können,
d) schulweise Ausschreibung der Datenverkabelungs-Arbeiten (Elektrohandwerk) auf Basis der seitens der aus 1c beauftragten Fachplanungsbüros erstellten Ausschreibungsunterlagen,
e) Koordination der Ausführungsphase einzelner Baumaßnahmen zwischen jeweiliger Schule, dem Bauamt sowie den aus 1c beauftragten Fachplanungsbüros,
f) Koordination anstehender und laufender Baumaßnahmen mit dem Senat für Bildung, Jugend und Familie sowie mit dem ITDZ Berlin, insbesondere bezogen auf Beschaffung und Installation aktiver Netzwerk-Komponenten sowie Herstellung der zukünftigen Gigabit-Breitbandanbindung der Schulen (welche senatsseitig in den Folgejahren erfolgen soll),
g) Koordination der Bereitstellung der für die Umsetzung der Datenverkabelungsmaßnahmen erforderlichen Sachmittel, welche aus verschiedenen Programmen anteilig abzurufen sein werden.
Das Koordinierungsbüro Schuldigitalisierung möge der Bezirksverordnetenversammlung halbjährlich über Fortschritte berichten, dabei insbesondere jeweils eine Übersicht zum jeweiligen Planungs- und / oder Ausführungsstand pro einzelner Schule ermöglichen. Es soll weiterhin das bezirkliche Hauptamt beim Controlling der Gesamtmaßnahme unterstützen und entlasten.
Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Immobilien hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 17.03.2021 unter Beachtung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Schule abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (2:10:0) die Ablehnung des Antrages.