Hierzu antwortet das Bezirksamt:
Zu 1.
Die Bewilligung der zusätzlichen Mittel erfolgt auf Grundlage eines Antrags auf Zuwendung.
Die Vertreter/innen der begünstigten freien Träger wurden in einer Informationsveranstaltung am 05.06.2015 zu den Regularien von Antragstellung und Abrechnung informiert.
Alle vorliegenden sechs Anträge wurden in der 25. KW geprüft und die Zuwendungsbescheide ausgestellt. Sowie die erforderlichen Einverständniserklärungen unterzeichnet wieder im Amt für Weiterbildung und Kultur vorliegen, erfolgt die Ausreichung der Mittel (26.KW).
Zu 2.
Das Bezirksamt hat in Umsetzung des Beschlusses „Schließung der Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft abwenden“ (0602/36/15) Finanzierungsmöglichkeiten innerhalb der Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport mit negativem Ergebnis geprüft. Jedoch wurden aufgrund der Dringlichkeit und des entsprechend engen Zeitfensters andere Abteilungen des Bezirksamtes nicht in die Prüfung einbezogen.
Zu 3.
Im Amt für Weiterbildung und Kultur bestehen derzeit Rücklagen in Höhe von 41.733,07 € bei den Fachbereichen Volkshochschule und Musikschule. Die hier genannten Rücklagen wurden aus managementbedingten Mehreinnahmen nach Zielvereinbarung und Werbeerlösen der beiden Fachbereiche gebildet.
Des Weiteren bestehen Rücklagen im Fachbereich Bibliotheken in Höhe von 1.105,20 €.
Die Rücklagen wurden ebenfalls aus managementbedingten Ergebnisverbesserungen nach Zielvereinbarung gebildet.
Der Einsatz der o.g. Rücklagen ist zur Anhebung des Eckwertes für die Planaufstellung 2017 im Amt für Weiterbildung und Kultur beschlossen und umgesetzt worden.
Die im Fachbereich Kultur vorhandenen Rücklagen in Höhe von 6.628,12€ wurden für die Umsetzung des BVV Beschlusses 0602/36/15 bereitgestellt.
Zu 4.
Die Budgetzuweisung für das Schul- und Sportamt ist eng ausgabenorientiert. Insbesondere im Schulbereich ist die Zuweisung abhängig von der Schüler/innenzahl pro Kopf, die durch ihren Anstieg das Budget im Verhältnis zu den Ist-Ausgaben entsprechend positiv beeinflusst, da der Bezirk Treptow-Köpenick zu den drei Bezirken mit dem größten Schüler/innenzuwachs in den kommenden Jahren gehört. Es besteht demzufolge kein Spielraum, da die Summen den Schülern/innen zu 100% aufgrund der Leitlinienvorgaben von SenFin zur Verfügung gestellt werden müssen. Dass die Kosten für die Beschulung der Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse im Budget nicht bereits enthalten sind, sondern nachkorrigiert werden, belastet das Budget zunächst zusätzlich. Die Rücklagen der Schulen sind gesetzlich zweckgebunden und damit nicht anderweitig verwendbar.
Zu 5.
Die Projekte, die dem Fachbereich Kultur und Museum zum 30.4.2015 per Antragstellung vorlagen, wurden am 19. Mai 2015 vom Beirat für dezentrale Kulturarbeit beraten und votiert (siehe Anlage 1 – Ergebnisprotokoll der Beiratssitzung)
Die Summe der beantragten Zuwendungen beläuft sich auf 96.269,83 €. Die Beiratsmitglieder wurden über die wegen der Umsetzung des BVV-Beschlusses „Schließung der Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft abwenden“ notwendige Absenkung der verfügbaren Mittel auf 10.000 € informiert und haben dementsprechend nur ein Antragsvolumen in Höhe von 14.009,37 € positiv votiert.
Die Durchführung des Projektes Kunst am Spreeknie vom 3. bis 12. Juli ist in gewohnter künstlerischer Vielfalt gewährleistet, da die Antragstellungen hierfür bereits im 1. Halbjahr 2015 erfolgten und die Einzelprojekte bewilligt wurden (siehe Anlage 2 – Förderliste Kunst am Spreeknie 2015)
Zu 6.
Die Folgen der Umsetzung des Beschlusses „Schließung der Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft abwenden“ (0602/36/15) sind Kürzungen bzw. Nichtdurchführbarkeit von Projekten aus Kunst und Kultur im Bezirk.
Mit Blick auf den kommenden Doppelhaushalt werden weitere Einschnitte in die Kunst- und Kulturlandschaft befürchtet.
Zu 7.
Die Bearbeitung des Beschlusses VII/0981 „Sicherung der bezirklichen Kulturarbeit“ erfolgt auch im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2016/17. Bisher liegt noch kein abschließendes Ergebnis vor.