Es wird folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird ersucht, in allen
Sportanlagenordnungen des Bezirks folgenden Passus aufzunehmen:
Verboten ist den Nutzerinnen
und Nutzern, Besucherinnen und Besuchern der Sportanlagen
a)
die Darstellung oder Verherrlichung von
rechtsextremistischem, rassistischem, antisemitischem oder anderweitig
diskriminierenden Gedankengut. Darunter fällt beispielsweise die Leugnung des
Holocaust, die Beleidigung von Personen, insbesondere aufgrund ihrer Herkunft,
ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer
sexuellen Orientierung.
b)
Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu
tragen bzw. mitzuführen, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte aufgrund ihrer
Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder
deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen. Dazu
zählen auch Zahlen- oder Buchstabenkombinationen, die die Haltung des Trägers
deutlich machen.
c)
Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren
Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im
rechtsextremen Umfeld anzusiedeln sind.
Ein Verstoß wird mit
sofortigem Verweis der betreffenden Person von der Sportstätte und ggf. mit
Hausverbot geahndet.
Die Mieter der Sportanlage
sind gehalten, auf die Einhaltung dieser Klausel zu achten. Sofern dies nicht
geschieht, kann der Nutzungsvertrag gekündigt werden.
Begründung: Unser Bezirk
steht für Demokratie und Toleranz. Diese Werte gelten uneingeschränkt auch auf
unseren Sportanlagen. Sportanlagen dürfen nicht als Forum für Gewalt,
Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus oder Sexismus missbraucht
werden.