Tagesordnung - 8. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Sport  

 
 
Bezeichnung: 8. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Sport
Gremium: Ausschuss für Sport
Datum: Do, 13.09.2007 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Albinea-Zimmer (Raum 206)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Organisatorisches / Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollkontrolle      
Ö 3  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 4  
Sondermittel SM 754 - Köpenicker SC - Abt. Segeln      
Ö 5  
Sondermittel SM 760 - SG Fernsehen Berlin e. V. Abt. Judo/Karate      
Ö 6  
Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Treptow-Köpenick für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 - Bereich Sport - 2. Lesung  
Enthält Anlagen
VI/0324  
Ö 7  
Entwurf Sportanlagenordnung überarbeiten  
Enthält Anlagen
VI/0312  
    21.06.2007 - BVV Treptow-Köpenick
    Ö 14.2 - überwiesen
    Es wird folgender Beschluss gefasst Stellungnahme Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Überweisung in den A. f. Sp

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:    einstimmig.

   
    13.09.2007 - Ausschuss für Sport
    Ö 7 - vertagt
    Es wird folgender Beschluss gefasst: vertagt

Es wird folgender Beschluss gefasst: vertagt

 

 

   
    11.10.2007 - Ausschuss für Sport
    Ö 6 - vertagt
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Vertagung

 

   
    14.11.2007 - Ausschuss für Sport
    Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in allen Sportanlagenordnungen des Bezirks folgenden Passus aufzunehmen:

 

Verboten ist den Nutzerinnen und Nutzern, Besucherinnen und Besuchern der Sportanlagen

a)  die Darstellung oder Verherrlichung von rechtsextremistischem, rassistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierenden Gedankengut. Darunter fällt beispielsweise die Leugnung des Holocaust, die Beleidigung von Personen, insbesondere aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung.

b)  Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen bzw. mitzuführen, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte aufgrund ihrer Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen. Dazu zählen auch Zahlen- oder Buchstabenkombinationen, die die Haltung des Trägers deutlich machen.

c)  Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Umfeld anzusiedeln sind.

Die Mieter der Sportanlage sind gehalten, auf die Einhaltung dieser Klausel zu achten. Sofern dies nicht geschieht, kann der Nutzungsvertrag gekündigt werden.

 

Begründung: Unser Bezirk steht für Demokratie und Toleranz. Diese Werte gelten uneingeschränkt auch auf unseren Sportanlagen. Sportanlagen dürfen nicht als Forum für Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus oder Sexismus missbraucht werden.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                9.            dagegen:          2.            Enthaltung:        1.

   
    22.11.2007 - BVV Treptow-Köpenick
    Ö 12.13 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen BESCHLUSS: 284/13/07   
    Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in allen Sportanlagenordnungen des Bezirks folgenden Passus aufzunehmen:

 

Verboten ist den Nutzerinnen und Nutzern, Besucherinnen und Besuchern der Sportanlagen

a)    die Darstellung oder Verherrlichung von rechtsextremistischem, rassistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierenden Gedankengut. Darunter fällt beispielsweise die Leugnung des Holocaust, die Beleidigung von Personen, insbesondere aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung.

b)   Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen bzw. mitzuführen, deren Aufschrift geeignet ist, Dritte aufgrund ihrer Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen. Dazu zählen auch Zahlen- oder Buchstabenkombinationen, die die Haltung des Trägers deutlich machen.

c)    Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Umfeld anzusiedeln sind.

Ein Verstoß wird mit sofortigem Verweis der betreffenden Person von der Sportstätte und ggf. mit Hausverbot geahndet.

Die Mieter der Sportanlage sind gehalten, auf die Einhaltung dieser Klausel zu achten. Sofern dies nicht geschieht, kann der Nutzungsvertrag gekündigt werden.

 

Begründung: Unser Bezirk steht für Demokratie und Toleranz. Diese Werte gelten uneingeschränkt auch auf unseren Sportanlagen. Sportanlagen dürfen nicht als Forum für Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus oder Sexismus missbraucht werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                49.       dagegen:           3.         Enthaltung:        0.

Ö 8  
Sonstiges      
                 
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)