Schriftliche Anfrage - SchA IX/0368  

 
 
Nummer:SchA IX/0368Eingang:28.02.2023
Eingereicht durch:Wohlfeil, Philipp
Weitergabe:01.03.2023
Fraktion:Fraktion Die LinkeFälligkeit:16.03.2023
Antwort von:BzBmBeantwortet:09.03.2023
Parlament:BVV Treptow-KöpenickErledigt:13.03.2023
  Fristverlängerung bis:
  Nachtrag vom:
 
Betreff:Anwendung der Datenschutzgrundverordnung bei der Überlassung von Räumen an Dritte
Anlagen:
Eingang SchA IX/0368
Antwort SchA IX/0368
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Weshalb verlangt die Serviceeinheit Facility Management bei jeder Überlassung von Räumen an Dritte eine eigene Einwilligungserklärung über die Verarbeitung von Daten anstatt bereits im Antragsformular auf eine Verarbeitung der Daten gemäß DSGVO Art. 6 1b, wonach die Verarbeitung rechtmäßig ist, soweit sie für die Erfüllung eines Vertrages erfolgt, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, hinzuweisen?

 
 

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