Schriftliche Anfrage - SchA IX/0176
|
|
|
|
Nummer: | SchA IX/0176 | Eingang: | 24.06.2022 |
Eingereicht durch: | Wohlfeil, Philipp | | Weitergabe: | 28.06.2022 |
Fraktion: | Fraktion Die Linke | Fälligkeit: | 13.07.2022 |
Antwort von: | BA, WeiSchuKuS | Beantwortet: | 19.07.2022 |
Parlament: | BVV Treptow-Köpenick | Erledigt: | 21.07.2022 |
| | Fristverlängerung bis: | 27.07.2022 |
| | Nachtrag vom: | |
| | | | |
|
|
|
Betreff: | Umsetzung des Masernschutzes im Schulbereich |
Anlagen: |
|
| |
|
|
|
Kleine Anfragen Eingangstext- Wer kontrolliert wann die Impfnachweise von Schülerinnen und Schülern, und kann das Bezirksamt aktuell bereits absehen, wie hoch der Anteil ungeimpfter Schüler /-innen ist?
- Mit welchen Sanktionen müssen Eltern von ungeimpften schulpflichtigen Kindern rechnen? In welcher Höhe werden Bußgelder erhoben?
- Werden Mitarbeiter /-innen, die eine Impfberatung durchführen sollen, auf den psychisch belastenden Umgang mit impfskeptischen bzw. -feindlichen, schlimmstenfalls sogar gewaltbereiten Eltern vorbereitet und, wenn ja, wie?
- Werden Bußgelder einmalig oder wiederkehrend erhoben und, wenn Letzteres zutrifft, in welchem Rhythmus?
- Werden ungeimpfte Schüler /-innen, die nicht mehr schulpflichtig sind, etwa infolge der Wiederholung eines Schuljahres oder in der Sekundarstufe II, vom Unterricht an Schulen mit überwiegend minderjährigen Schülern bzw. Schülerinnen ausgeschlossen?
- Und, wenn ja, ist beabsichtigt, zusätzliche Angebote in der Erwachsenenbildung zu etablieren?
|
|
|
|
|