Schriftliche Anfrage - SchA IX/0176  

 
 
Nummer:SchA IX/0176Eingang:24.06.2022
Eingereicht durch:Wohlfeil, Philipp
Weitergabe:28.06.2022
Fraktion:Fraktion Die LinkeFälligkeit:13.07.2022
Antwort von:BA, WeiSchuKuSBeantwortet:19.07.2022
Parlament:BVV Treptow-KöpenickErledigt:21.07.2022
  Fristverlängerung bis:27.07.2022
  Nachtrag vom:
 
Betreff:Umsetzung des Masernschutzes im Schulbereich
Anlagen:
Eingang SchA IX/0176
Antwort SchA IX-0176
   

Kleine Anfragen Eingangstext
  1. Wer kontrolliert wann die Impfnachweise von Schülerinnen und Schülern, und kann das Bezirksamt aktuell bereits absehen, wie hoch der Anteil ungeimpfter Schüler /-innen ist?
  2. Mit welchen Sanktionen müssen Eltern von ungeimpften schulpflichtigen Kindern rechnen? In welcher Höhe werden Bußgelder erhoben?
  3. Werden Mitarbeiter /-innen, die eine Impfberatung durchführen sollen, auf den psychisch belastenden Umgang mit impfskeptischen bzw. -feindlichen, schlimmstenfalls sogar gewaltbereiten Eltern vorbereitet und, wenn ja, wie?
  4. Werden Bußgelder einmalig oder wiederkehrend erhoben und, wenn Letzteres zutrifft, in welchem Rhythmus?
  5. Werden ungeimpfte Schüler /-innen, die nicht mehr schulpflichtig sind, etwa infolge der Wiederholung eines Schuljahres oder in der Sekundarstufe II, vom Unterricht an Schulen mit überwiegend minderjährigen Schülern bzw. Schülerinnen ausgeschlossen?
  6. Und, wenn ja, ist beabsichtigt, zusätzliche Angebote in der Erwachsenenbildung zu etablieren?

 

 
 

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