Drucksache - 1195/XXI  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung von Wahlen und Abstimmungen in Berlin (gZV Wahlen)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Steuckardt, MatthiasOltmann, Jörn
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme
1195_XXI_Anlage_Anschreiben T-S
1195_XXI_Anlage_gesamtstädt. ZV Wahlen 1.0

Das Bezirksamt teilt mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat die als Anlage beigefügte Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung von Wahlen und Abstimmungen in Berlin mit Gültigkeit bis zum Ende der 19. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin auf Initiative der Senatsverwaltung für Inneres und Sport geschlossen.

Der Steuerungskreis gesamtstädtische Zielvereinbarungen hat den Entwurf in der vorliegenden Fassung in seiner Sitzung am 19. Juni 2024 behandelt und den Bezirken die Unterzeichnung empfohlen. Auch der Landeswahlleiter hat bereits sein Einvernehmen zur Zielvereinbarung in dieser Sitzung zu Protokoll erklärt.

Gegenstand der gesamtstädtischen Zielvereinbarung im Themenfeld Wahlen und Abstimmungen ist zunächst die Neuordnung der Wahlorganisation durch die Einrichtung und durchgängige personelle Mindestausstattung von ständigen Bezirkswahlämtern, eine Festlegung gesamtstädtischer Ziele zu den organisatorischen Rahmenbedingungen sowie die Herstellung einer aussagekräftigen Datenlage zur fortlaufenden Analyse und Steuerung der gesamtstädtischen Ziele und einer auf den Ergebnissen gründenden Ableitung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der organisatorischen Rahmenbedingungen.

Mit der gesamtstädtischen Zielvereinbarung übernehmen die Vereinbarungsparteien ihren Teil der Verantwortung zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und störungsfreien Durchführung von allgemeinen Wahlen und Abstimmungen im Land Berlin.

Das Bezirksamt hat daher beschlossen, der Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung von Wahlen und Abstimmungen in Berlin zuzustimmen. Sie gilt damit in der bestehenden Form bis zum Ende der 19. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin.

Anlagen

Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung Wahlen und Abstimmungen in Berlin (gZV Wahlen)

Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport

 
 

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