Drucksache - 1120/XXI  

 
 
Betreff: Aussetzung der Einrichtung weiterer Parkzonen und Evaluation der Wirksamkeit bestehender Parkzonen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe der FDPGruppe der FDP
  Kämper, Hartmut
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.06.2024 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

1. Die sofortige Aussetzung der Einrichtung weiterer Parkzonen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg.

2. Eine Evaluation der Wirksamkeit der bestehenden Parkzonen, insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Parkplatzsituation, die lokale Wirtschaft, die Wirtschaftlichkeit der Einrichtungskosten und die Lebensqualität der Anwohner.

3. Die Erstellung eines detaillierten Berichts über die Evaluationsergebnisse, der der BVV zur weiteren Beratung und Entscheidungsfindung vorgelegt wird.

Begründung:

Die Einführung der Parkzone 84 um den Bayerischen Platz hat bisher keine signifikanten Verbesserungen für die Parkplatzsituation der Anwohner gebracht. Stattdessen leiden lokale Gewerbetreibende und ihre Mitarbeiter unter den hohen Parkgebühren und den erschwerten Arbeitsbedingungen. Geschäftsinhaber, ihre Angestellten und Kunden müssen nun hohe Parkgebühren zahlen oder ihre Arbeitszeiten anpassen, was zu zusätzlichen Kosten und rückläufiger Kundenfrequenz führt. Zwar wird die Maßnahme als klimafreundlich bezeichnet, jedoch fehlt ein fundierter Beleg hierfür.

Die geplanten Parkzonen 90 und 91 umfassen zudem Gebiete, in denen viele Mitarbeiter des St. Joseph Krankenhauses sowie des Polizeipräsidiums tätig sind, die durch Schichtdienste besonders auf ihr Auto angewiesen sind. Gerade bei den Mitarbeitern im Krankenhaus ist es ein vollkommen falsches Zeichen, wenn sie für den ohnehin unattraktiven Nachtdienst jetzt auch für das Parken zahlen müssen.

Ferner befinden sich die neuen Parkzonen in reinen Wohngebieten, teilweise mit einzelnen Wohnhäusern, ohne signifikanten Parkdruck. Mit den Parkzonen müssen alle Anwohner Parkausweise bezahlen, obwohl es eigentlich kein Parkplatzproblem gibt.

Zusätzlich ist die Durchsetzung dieser Maßnahmen fraglich, ob es sich in reinen Wohngebieten wirtschaftlich lohnt, das Ordnungsamt für Kontrollen einzusetzen.

Vor weiteren Maßnahmen zur Einrichtung neuer Parkzonen muss eine gründliche Evaluation durchgeführt werden, um die tatsächliche Notwendigkeit und Wirksamkeit solcher Maßnahmen sicherzustellen.

 
 

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