Drucksache - 1116/XXI
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1 Das Bezirksamt teilt mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat die als Anlage beigefügte Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung der Bürgerämter zur Verbesserung der Servicequalität mit Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2025 auf Initiative der Senatskanzlei geschlossen. Die erste Zielvereinbarung der Berliner Bürgerämter wurde für die Jahre 2022 und 2023 geschlossen. Die zu beschließende Folgezielvereinbarung ist das Ergebnis einer umfassenden Evaluation in der AG Zielvereinbarung Bürgerämter, die seit August 2023 in mehreren Sitzungen alle Aspekte der ersten Zielvereinbarung bewertet hat und eine Fortgeltung der fünf Indikatoren empfiehlt. Mit der Fortschreibung der Zielvereinbarung werden die Indikatoren aus der ersten Zielvereinbarung 2022 / 2023 im Wesentlichen unverändert belassen, die erarbeiteten Mindest- und Zielwerte wurden ebenfalls evaluiert und mit ambitionierten, aber erreichbaren Werten verknüpft. Neu in dieser Fortschreibung ist das Anreizsystem der Zielvereinbarung. Dieses sieht eine Bepunktung bei Überschreiten der Mindest- und Zielwerte vor und konnte mit einer Summe von 1.000.000 Euro für jedes der beiden Geltungsjahre ausgestattet werden. Die ausgelobten Gelder werden den Bezirken erstmals mit der Basiskorrektur des Jahres 2024 zur Verfügung gestellt. Damit geht die neue Zielvereinbarung über den Inhalt der ersten Zielvereinbarung hinaus und hat einen innovativen Charakter mit Wirkung für das gesamte Land Berlin. Der Steuerungskreis gesamtstädtische Zielvereinbarungen hat in seiner Sitzung am 10. April 2024 die Zielvereinbarung Bürgerämter zur Unterschrift empfohlen. Das Bezirksamt hat daher beschlossen, der Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung der Bürgerämter zur Verbesserung der Servicequalität zuzustimmen. Sie gilt damit in der bestehenden Form bis zum 31.12.2025. Anlagen Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung der Bürgerämter zur Verbesserung der Servicequalität Schreiben der Senatskanzlei vom 14.05.2024
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