Drucksache - 1096/XXI  

 
 
Betreff: Änderung der Rahmenbedingungen zur Vergabe des Green Buddy Awards
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPD, LINKEFrakt. GRÜNE, SPD, LINKE
Verfasser:1. Frau Wolfsturm, Annabelle
2. Herr Fey, Oliver
3. Herr Gindra, Harald
Losert, Ronja
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.05.2024 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, um die Rahmenbedingungen zur Vergabe des Green Buddy Awards transparenter zu gestalten, diese wie folgt zu ändern:

 

1. Änderung des Artikel 5 wie folgt:

Der GREEN BUDDY AWARD wird, wie in den Jahren zuvor, an Unternehmen oder Personen verliehen, für die Ökologie und Nachhaltigkeit Teil der eigenen Unternehmensphilosophie sind und die sich durch beispielhafte Initiativen um eine nachhaltige Entwicklung verdient gemacht haben. Hierbei soll bei der Bewerbung die Mitgliedschaft der bezirklichen Zukunfts-Charta „Grüner Hirsch“ abgefragt werden.

 

2. Erweiterung des Artikel 5 um einen Punkt IV:

Neben den ökologischen Aspekten in der Arbeit eines Unternehmens soll auch das Prinzip „Gute Arbeit“ Berücksichtigung finden.

Bei der Bewerbung soll entsprechend unterscheidend abgefragt werden, ob das Unternehmen a) Mindestlohn zahlt, b) tarifgebunden ist, c) in Bezugnahme eines Tarifvertrages oder d) teilweise in Bezugnahme eines Tarifvertrages zahlt. Darüber hinaus soll die Quote der Minijobs im Verhältnis zu vollsozialversicherungspflichtigen Beschäftigten abgefragt werden.

 

3. Änderungen in Artikel 7:

I. Die Bewerbungen sind einer Jury zur Entscheidung vorzulegen. Die Jury besteht neben der Bezirksbürgermeisterin/dem Bezirksbürgermeister aus Vertreterinnen und Vertretern der Politik, Wissenschaft und Forschung sowie aus einschlägigen Vereinen, Vernden, Organisationen, der Gewerkschaft sowie aus Wirtschaft und Gesellschaft.

II. Die Anzahl der Jurymitglieder ist auf 13 Personen aus Institutionen und Wirtschaft festgelegt.

III. Die Jury wird um drei Mitglieder der BVV als rede- und stimmberechtigte Mitglieder erweitert.

IV. Bei einer zukünftigen Neubesetzung der Jury wird diese in Abstimmung mit dem Ausschuss für Wirtschaft beschlossen. Die BVV wird darüber durch eine Mitteilung zur Kenntnisnahme informiert.

V. Die Jury soll über die Vorschläge möglichst einvernehmlich entscheiden. Wenn Einvernehmen im Einzelfall nicht erreicht werden kann, entscheidet die Jury mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder.

 
 

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