Drucksache - 0408/XVII
Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung: Die BVV wolle beschließen: Die
Bezirksverordnetenversammlung genehmigt die Bezirkshaushaltsrechnungen für die
Jahre 2001 und 2002 unter Beachtung der nachfolgenden Anmerkungen: Der
Rechnungsprüfungsausschuss der BVV Tempelhof-Schöneberg konstituierte sich am
10. März 2004. In 10 Sitzungen wurden zunächst die Bezirksrechnungen für die
Haushaltsjahre 2001/2002 geprüft. Der Ausschuss hat sich für die Durchführung
der Prüfung auf folgendes Verfahren verständigt: Die Rechnungsprüfung soll sich nach folgenden allgemeinen
Grundsätzen orientieren: A BERICHTSAUFTRÄGE
Sämtliche Abweichungen (also auch Mindereinnahmen) zwischen
dem Jahres-ANSATZ und dem Jahres-IST von mehr als 10% oder 10.000 EUR sollen
von den Dezernentinnen und Dezernenten schriftlich begründet und über die
SE Fin dem Ausschuss zugeleitet werden. Begründungen können auch
generellen Charakter haben (z.B. Personalwirtschaft, Haushaltssperre usw./ bei
gleich-gelagerten Fällen können Verweise ausreichend sein). Titel mit einem IST von unter 2.500 EUR sollen grundsätzlich
unberücksichtigt bleiben, es sei denn es handelt sich um Titel, die in mehreren
Kapiteln wieder auftauchen. Das gleiche Verfahren gilt für die 50 budgetwirksamsten
Produkte, die mit mehr als 10% über dem Median liegen. Die Prüfung umfasst auch den T- und Z-Teil, wobei hier
Abweichungen von mehr als 10 % oder 100.000 € zu erläutern sind. Die nicht dem bezirklichen Haushalt direkt zu entnehmenden
Mittel, wie z.B. Zuweisungen für das Quartiersmanagement, den
Bezirkskulturfonds, das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm, EU-Mittel
oder andere Sonderprogramme sind vollständig aufzulisten und zu erläutern. Der Rechnungsprüfungsausschuss legt auf Vorschlag der
Fraktionen fest, welche Bereiche der schwerpunktmäßig prüfen will (z.B. Titel
der IuK-Technik, Geschäftsbedarf, Fortbildung etc.). Vorgänge/Themen, die vom Rechnungshof aufgegriffen worden
sind, sollen dem Rechnungsprüfungsausschuss in tabellarischer Form mit
bewertenden Anmerkungen zur Kenntnis gegeben werden. Der Ausschuss entscheidet
dann, welche Vorgänge er aufgreifen möchte. B BERATUNG
Die Berichterstattung erfolgt durch die jeweilige
Dezernentin/den jeweiligen Dezernenten für ihren/seinen Zuständigkeitsbereich
im Rechnungsprüfungsausschuss. 1. Die
Ausschussmitglieder legen fest, in welchen Bereichen stichprobenartig (nicht
flächendeckend) Einzelbelegkontrollen stattfinden sollen. Damit soll
gewährleistet werden, dass die Rechnungsprüfung sich nicht nur auf die
Begründungen und Erläuterungen im Ausschuss beschränkt. Diese
Einzelbelegkontrolle soll ggf. auch Ausschreibungsabwicklungen beinhalten. 2. Die
Rechnungsprüfung hält an dem Prinzip des Berichterstatterwesens fest, auch wenn
der Ausschuss eine weitergehende Prüfung nach der Berichterstattung der
Dezernten für erforderlich hält. Dabei soll die zu prüfende Dezernentin oder der
zu prüfende Dezernent nicht der gleichen Partei angehören, wie die oder der
Prüfende. Der Ausschuss behält sich ausdrücklich vor, auch ressortübergreifende
Prüfungen (z.B. in Querschnittssaufgaben) oder zu Rechnungshofbemerkungen
festzulegen. C BERICHTSWESEN
1. Zu
jedem Kapitel erarbeitet der RPA eine Stellungnahme, die mindestens auf die
Plausibilität der Begründungen zu den Abweichungen, auf die Bereitwilligkeit
zur Bereitstellung aller relevanten Informationen und die Ordnungsmäßigkeit der
stichprobenartig geprüften Belege eingeht. Ob weitergehende Stellungnahmen
erforderlich sind, wird sich ggf. erst im direkten und unmittelbaren
Prüfungszusammenhang ergeben. 2. Der
RPA erarbeitet für jede Abteilung und
jedes festgelegte Schwerpunktthema ein Prüfungsergebnis, dass in den Kategorien
"Die Prüfung ergab keinerlei / einige / wesentliche Beanstandungen"
zu fassen ist. Für die Prüfung der Haushaltsjahre 2001 und 2002 gelten die obigen Festlegungen mit folgenden Abweichungen: Das Produktergebnis und die Ergebnisse im T- und Z-Teil sind
zusammenfassend in Ihrer Auswirkung auf das Jahresergebnis darzustellen. Vorgänge/Themen, die vom Rechnungshof 2001 bzw. 2002
aufgegriffen wurden sind dem RPA zur Kenntnis zu geben. Die Ausschussmitglieder legen einvernehmlich fest ob
stichprobenartig Einzelbelegkontrollen stattfinden sollen. Damit soll
sichergestellt worden, dass für 2001 / 2002 nur in begründeten Ausnahmefällen
von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. Auf die
Vorgaben des Ausschusses sowie Fragen der Ausschussmitglieder hat das
Bezirksamt schriftlich Bericht erstattet sowie in zwei Sitzungen dem Ausschuss
mündliche Erläuterungen zu einzelnen Fragen oder Problemen gegeben. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat folgende Anmerkungen zu den Bezirksrechnungen: I. Haushaltsjahr 20011. Allgemeine Anmerkungen Das Haushaltsjahr 2001 war durch die Fusion der Bezirke
Tempelhof und Schöneberg gekennzeichnet. Eine hohe Anzahl von Abweichungen der
Rechnung gegenüber dem Haushaltsansatz wurde mit der Fusion begründet.
Gleichzeitig konnten allerdings auch Einsparungen aufgrund der Fusion erzielt
werden (fusionsbedingte Minderausgaben). Die sparsame Haushaltswirtschaft hat
dazu geführt, dass fusionsbedingte Mehrausgaben über alle Einzelpläne hinweg
kaum ins Gewicht gefallen sind. Insgesamt 932.616,47 DM an Mehrkosten für die EDV über alle
Einzelpläne hinweg bedürfen hingegen der kritischen Erwähnung. Bei einer
solchen Ansatzüberschreitung, die bei einer Einzelbetrachtung der Titel
möglicherweise kaum auffällt, ist das Etatrecht der BVV in erheblichem Maße
betroffen. Der RPA ist der Auffassung, dass bei einer solchen
Ansatzüberschreitung die Deckung im Wege der Haushaltswirtschaft politisch
nicht mehr gewährleistet ist. Das Bezirksamt hätte frühzeitig erkennen müssen,
dass Mehrausgaben entstehen würden und dies zumindest dem Hauptausschuss der
BVV zur Kenntnis geben müssen. Der RPA erwartet, dass das Bezirksamt ab sofort
in vergleichbaren Fällen den Hauptausschuss unaufgefordert und zeitnah
informiert. Der Ausschuss hat bei der Prüfung von zweckgebundenen
Einnahmen und daraus zu leistenden Ausgaben (Spenden u.ä.) festgestellt, dass
eine Vielzahl von Projekten und Maßnahmen in allen Bereichen der
Bezirksverwaltung nur noch durch die Einwerbung von Sponsoren möglich gewesen
ist. Er erkennt die bisherigen Bemühungen einzelner Bereiche ausdrücklich
positiv an und empfiehlt dem Bezirksamt, offensiver als bisher, um Sponsoren
gezielt für die einzelnen Maßnahmen zu werden. Dabei sollte auch auf die
unterschiedlichen Möglichkeiten der Beteiligung Dritter hingewiesen werden. Grundsätzlich sind drei Arten der Beteiligung Dritter
denkbar. Neben dem bisher weitgehend bekannten Weg der direkten Geldspende an
das Bezirksamt ist auch die Möglichkeit einer Sachspende gegeben. Für diese
beiden Arten der Zuwendung kann das Bezirksamt auf Antrag eine
Spendenbescheinigung für das Finanzamt ausstellen. Eine weitere Möglichkeit der Unterstützung besteht durch die
Einschaltung eines Förder- oder Trägervereins einer Einrichtung. Auch dieser
Einrichtung können Sach- oder Geldspenden gewährt werden. Die Ausstellung einer
Spendenbescheinigung ist hier jedoch nur durch den Förder- oder Trägerverein
möglich, soweit dessen Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt für
Körperschaftssteuer anerkannt worden ist. Der Ausschuss empfiehlt, weiterhin an der laufenden
Berichtserstattung gegenüber dem Hauptausschuss festzuhalten. Der Ausschuss erwartet schließlich, dass Gutachten, die
nicht in den Erläuterungen des Haushaltsplans benannt sind, erst vergeben
werden dürfen, wenn der Hauptausschuss die dafür notwendigen Mittel freigegeben
hat. Dem Hauptausschuss wird empfohlen, beim Ansatz für Gutachten einen
qualifizierten Sperrvermerk anzubringen. 2. BVV Fragen nach Kosten für die Beschaffung der
Besucherreihenanlage im Rathaus Tempelhof wurden hinreichend beantwortet. Die
Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme erscheint dem Ausschuss aus der Sicht
der heutigen Erkenntnisse allerdings zumindest fragwürdig. 3. Abt. Finanzen, Personal, Wirtschaft und Bürgerdienste Die Kosten des so genannten Silvester-Fusionsballes konnten
trotz der Beantwortung zweier kleiner Anfragen aus dem Jahre 2001 erst nach
ausdrücklicher Nachfrage des Ausschussvorsitzenden ermittelt werden. Aus dem
Schlussbericht vom 3. Juni 2005 ergibt sich ein abschließender Zuschussbedarf für den Fusionsball in Höhe
von 43.903,36 DM, der aus dem Etat des Bezirksbürgermeisters erbracht wurde.
Der Ausschuss missbilligt, dass Kosten in dieser Höhe aufgewendet werden
mussten, obwohl zuvor die Kostenneutralität des Silvesterballs zugesichert
worden war. Der Ausschuss missbilligt außerdem, dass die Sachverhaltsaufklärung
– vor allem im Hinblick auf die Sachspenden – erst nach mehrfachem
Nachfragen überhaupt ermöglicht worden ist. Sachspenden wurden zunächst in
unzulässiger Weise als Einnahmen aufgeführt, obwohl diese als Tombolagewinne
dem Bezirk tatsächlich gar nicht zugeflossen sind. Im übrigen wurden alle Fragen und offenen Punkte
beantwortet. 4. Abt. Bauen, Wohnen und Verkehr Im Bereich des Dezernats wurden zu hohe Ansatzbildungen auf
Nachfragen des Ausschusses oftmals damit begründet, dass diese "zur
Deckung anderer Haushaltstitel benutzt" worden seien. Der Ausschuss ist
der Auffassung, dass eine solche Begründung regelmäßig Misstrauen im Rahmen der
Rechnungsprüfung hervorruft und daher zukünftig vermieden werden sollte. Weitere Punkte sind nicht zu erwähnen, offene Fragen wurden
hinreichend beantwortet. 5. Abt. Sozialwesen Offene Fragen aus der Bezirksrechnung wurden in vollem
Umfang beantwortet. Der Ausschuss hat darüber hinaus keine Anmerkungen. 6. Abt. Gesundheit, Stadtentwicklung und Quartiersmanagement Offene Fragen aus der Bezirksrechnung wurden in vollem
Umfang beantwortet. Zur Vermeidung von Nachfragen wird das Bezirksamt –
alle Dezernate – gebeten, in Zukunft die Notwendigkeit von Gutachten
generell besser zu begründen (siehe auch allgemeine Anmerkungen). Darüber
hinaus hat der Ausschuss keine Anmerkungen. 7. Abt. Familie, Jugend und Sport Mehrausgaben wegen der Freistellung eines
Personalratsmitgliedes sowie hinsichtlich des Tempelhofer Forums konnten
nachvollziehbar begründet werden. Weitere offene Fragen wurden hinreichend
beantwortet. 8. Abt. Schule, Bildung und Kultur Erwähnenswert ist die von einem einschlägigen Beschluss des
Bezirksamtes abweichende Praxis der Bezuschussung von Umweltkarten von
Beschäftigten. Die Bezuschussung wird damit begründet, dass Schulhausmeister
die Fachpost für die Schulen aus dem Rathaus abholen und dazu öffentliche
Verkehrsmittel nutzen. Das Verfahren wurde erläutert, wird aber vom Ausschuss
bemängelt. Die Problematik der Vermietung von Schulhausmeisterwohnungen sowie
der Reklametafeln an der Jugendverkehrsschule wurden erörtert und nachvollziehbar
begründet. Im übrigen wurden die offenen Fragen hinreichend beantwortet. II. Haushaltsjahr 20021. Allgemeine Anmerkungen Auch im Haushaltsjahr 2002 waren noch Mehrausgaben für EDV
in einer Höhe von 482.824,65 EUR zu verzeichnen. Diese lagen sogar knapp über
den Mehrausgaben 2001. Der Ausschuss verweist insoweit auf die Ausführungen zum
Haushaltsjahr 2001. Fusionskosten sind im Haushaltsjahr 2002 nicht mehr im
nennenswerten Umfang zusätzlich entstanden; die Mehrausgaben beschränken sich
somit ausschließlich auf das Jahr 2001. 2. BVV Für das Haushaltsjahr 2002 gab es keine Nachfragen. 3. Abt. Finanzen, Personal, Wirtschaft und Bürgerdienste Alle Fragen und offenen Punkte wurden beantwortet. 4. Abt Bauen, Wohnen und Verkehr Die Ausführungen zum Haushaltsjahr 2001 gelten
uneingeschränkt auch für das Haushaltsjahr 2002. Alle weiteren offenen Punkte
wurden hinreichend beantwortet. 5. Abt. Sozialwesen Offene Fragen aus der Bezirksrechnung wurden in vollem
Umfang beantwortet. Der Ausschuss hat darüber hinaus keine Anmerkungen. 6. Abt. Gesundheit, Stadtentwicklung und Quartiersmanagement Alle Fragen wurden hinreichend beantwortet. 7. Abt. Familie, Jugend und Sport Offene Fragen wurden hinreichend beantwortet. 8. Abt. Schule, Bildung und Kultur Die offenen Fragen wurden hinreichend beantwortet. |
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