Drucksache - 0932/XXI  

 
 
Betreff: Hundeauslauf auf dem Mittelstreifen An der Urania prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUDie Fraktion der CDU
Verfasser:1. Herr Olschewski, Ralf
2. Frau Schmidt-Krüger, Britta
3. Herr Dr. Buchholz, Carsten
Liesener, Patrick
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.02.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
20.03.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob mindestens ein Teil des derzeit weitestgehend ungenutzten Mittelstreifens der Straße An der Urania als Hundeauslaufplatz genutzt werden kann. Dabei ist gebührender Abstand vom auf der gleichen Fläche stehenden Denkmal zu gewährleisten.

Der BVV ist bis spätestens 30.06.2024 über eine Realisierbarkeit zu berichten. Dabei ist auch der vermutliche Kostenaufwand kurz darzustellen.

 

Begründung:

Die vorstehend genannte Fläche wird schon jetzt von Hundebesitzern gern als wohnungsnahe Auslauffläche genutzt. Im ersten Moment erscheint das an dieser stark befahrenen Straße überraschend. Dieser Umstand legt aber mindestens die Überprüfung nahe, ob hier mit einfachen Mitteln zur Lärmreduktion, zum Beispiel höhere Hecken, ein Standort für einen Hundeplatz mit entsprechender Umzäunung geschaffen werden kann. Nutzungskonflikte dürfte es mit großer Wahrscheinlichkeit nicht geben.

Das Bezirksamt ist seinen jeweils einstimmig beschlossenen Aufträgen, Drucksache 1956/XX und 0446/XXI, bisher leider nicht nachgekommen und hat weder einen Abschlussbericht zum August 2023 vorgelegt, noch Vorschläge für neue kleinteilige Hundeauslaufgebiete oder Hundeplätze im Bezirk gemacht. Damit zieht sich der Prozess zur Schaffung kleinteiliger Hundeauslaufflächen seit nunmehr fast vier Jahren ohne Ergebnis hin und geschieht vor dem Hintergrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Ausweisung von Hundeauslaufflächen und der Tatsache, dass die Anzahl der Hunde im Bezirk in den letzten Jahren stark zugenommen hat.

Aufgrund dieser Situation ist die BVV nunmehr gezwungen dem Bezirksamt Einzelprüfaufträge vorzulegen.

 
 

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