Drucksache - 0947/XXI
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1. Trifft es zu, dass seit Ende 2023 der Endbericht der Senatsverwaltung zur Evaluation des Milieuschutzes in Berlin vorliegt und ergeben sich daraus wesentliche Veränderungen für die Genehmigungspraxis von Baumaßnahmen in Tempelhof- Schöneberger Milieuschutzgebieten?
2. Wie beurteilt das Bezirksamt die Zielrichtung des Senats, die in der Vergangenheit sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis bei Baumaßnahmen in Milieuschutzgebieten in den Berliner Bezirken weitestgehend zu vereinheitlichen?
3. Unter welchen Bedingungen sind künftig Aufzugsanlagen in den Milieuschutzgebieten unseres Bezirks genehmigungsfähig?
4. Ist die Arbeit der AG Milieuschutz der Senatsverwaltung und der betroffenen Bezirke nunmehr abgeschlossen oder soll weiter, gegebenenfalls mit welcher Zielrichtung, getagt werden?
5. Ist mit einer verbindlichen Durchführungsverordnung für alle Bezirke oder mindestens einer Richtlinie durch die Senatsverwaltung zu rechnen? |
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