Drucksache - 0921/XXI  

 
 
Betreff: Unterbringung von sichergestellten Tieren im Rahmen des Tierschutzes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der AfDDie Fraktion der AfD
  Franck, Karsten
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.02.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
20.03.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine vollständige Kostenübernahme im Zusammenhang mit Sicherstellungen von Tieren bei einer notwendigen Unterbringung in anderen Bundesländern durch die Landesebene erfolgt.

 

Des Weiteren möge sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass die Kostenübernahme von Unterbringung, Betreuung, Tierarzt, Transport und Personal für das Jahr 2023 in Rahmen der Basiskorrektur vollständig berücksichtigt wird.

 

Begründung:

 

Aufgrund der begrenzten Kapazitäten in der Tiersammelstelle und im Tierheim Berlin war das VetLeb im Jahr 2023 gezwungen, alternative Unterbringungsmöglichkeiten für Tiere zu organisieren. Dies führte zu einem finanziellen Risiko für den Bezirk, da die Kosten für Unterbringung, Betreuung, Transport und tierärztliche Versorgung primär von ebendiesem zu tragen waren.

 

Die Vielzahl an Sicherstellungen im vergangenen Jahr, insbesondere die Erfordernisse, die Tiere nach Brandenburg zu überführen, verursachte bedeutende Kosten in Höhe von etwa 100.000 Euro. Hierbei ist anzumerken, dass ein erheblicher Zeit- und Ressourcenaufwand für die Organisation von Transporten und Unterbringungseinrichtungen anfiel, der die regulären Tätigkeiten der Mitarbeiter von VetLeb und des Bezirksamtes spürbar beeinträchtigte.

 

Das erhöhte Aufkommen administrativer Aufgaben bedeutet für die Mitarbeiter von VetLeb einen signifikanten Mehraufwand. Eben solche Aufgaben sollten künftig in den Zuständigkeitsbereich einer Buchhaltung fallen, denn die gestiegene Anzahl an Fällen erfordert eine akribische und rechtskonforme Verwaltungsarbeit.

 

Die Gefahr einer unzureichenden Finanzierung könnte als Folge nach sich ziehen, dass das Bezirksamt seine anderweitigen Aufgaben nicht mehr adäquat erfüllen kann.

 

Vor dem Hintergrund des klaren Mehrbedarfs im veterinärmedizinischen Sektor, insbesondere auf der administrativen Ebene, erscheint eine vollumfängliche finanzielle Unterstützung seitens des Senats unerlässlich!

 
 

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