Drucksache - 0872/XXI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der § 51 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert: Der Tagesordnungspunkt Einwohneranträge wird neu unter § 51 (2) vor den Prioritäten der Fraktionen eingefügt. Begründung Einwohneranträge sind ein wichtiger Bestandteil des bürgerlichen Engagements und sollen dementsprechend gewürdigt werden. Den Antragstellern sollen keine langen Wartezeiten zugemutet werden, um ihren Antrag zu begründen und für diesen in der BVV zu werben. Ziel soll zudem eine gewisse Planungs- und Organisationssicherheit für die Antragsteller sein, wann Sie ihr Anliegen vortragen können. |
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