Drucksache - 0872/XXI  

 
 
Betreff: Änderung § 51 der Geschäftsordnung – Einwohneranträge würdigen und als festen Bestandteil in die Tagesordnung integrieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der AfDDie Fraktion der AfD
  Franck, Karsten
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.12.2023 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der § 51 der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

Der Tagesordnungspunkt Einwohneranträge wird neu unter § 51 (2) vor den Prioritäten der Fraktionen eingefügt.

Begründung

Einwohneranträge sind ein wichtiger Bestandteil des bürgerlichen Engagements und sollen dementsprechend gewürdigt werden. Den Antragstellern sollen keine langen Wartezeiten zugemutet werden, um ihren Antrag zu begründen und für diesen in der BVV zu werben. Ziel soll zudem eine gewisse Planungs- und Organisationssicherheit für die Antragsteller sein, wann Sie ihr Anliegen vortragen können.

 
 

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