Drucksache - 0888/XXI
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Wir fragen das Bezirksamt:
1. Welche inhaltlichen Ziele verfolgt das Bezirksamt im Zuge der vom Senat angestoßenen weiteren Beratungen zu einer neuen Verwaltungsreform im Land Berlin? 2. Bei welcher Gelegenheit hat das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung vor dieser Anfrage „rechtzeitig und umfassend“ (§ 36 Abs. 2 f, § 15 Satz 2 BezVerwG) über seine Absichten und Pläne hinsichtlich der bevorstehenden Verwaltungsreform unterrichtet? 3. Beschließt das Bezirksamt den Standpunkt des Bezirks oder entscheidet der Bezirksbürgermeister in alleiniger Verantwortung sein Verhalten im Rat der Bürgermeister? 4. Welche Themen wurden auf der Tagung des Regierenden Bürgermeisters mit den Bezirksbürgermeistern am 30.09.2023 besprochen und welche Beschlüsse wurden hierbei oder später gefasst bzw. welche Vereinbarungen wurden getroffen? 5. War der Rat der Bezirksverordnetenvorsteherinnen- und vorsteher zu dieser Sitzung eingeladen oder hatten Vertreter des Rates bisher auf andere Weise die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zur Verwaltungsreform im Rat der Bürgermeister? 6. Welche Rolle spielt nach Ansicht des Bezirksamts die Bezirksverordnetenversammlung bisher im Prozess der Willensbildung zur Verwaltungsreform und wie könnte sie „die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks“ (§ 12 Abs. 1 BezVerwG) diesbezüglich stärker bestimmen? |
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