Drucksache - 0864/XXI  

 
 
Betreff: Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Tempelhof-Schöneberg für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
  Oltmann, Jörn
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Rechnungsprüfung Beratung
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.12.2023 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung

Das Bezirksamt legt die in der Anlage beigefügte Bezirkshaushaltsrechnung Tempelhof-Schöneberg für das Haushaltsjahr 2022 der BVV vor mit der Bitte um Genehmigung.

Begründung:

Nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in Verbindung mit
Nr. 9 AV zu § 80 Landeshaushaltsordnung (LHO) sind nach Schluss des Haushaltsjahres besondere Bezirkshaushaltsrechnungen als Teile der Haushalts- und Vermögensrechnung aufzustellen. Sie sind nach § 12 Abs. 3 BezVG von der
Bezirksverordnetenversammlung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus, aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung zu genehmigen.

 

Hinweis BVV-Büro: Die Vorlage zur Beschlussfassung enthält eine umfangreiche Anlage und kann aus diesem Grund nicht in die Drucksache übernommen werden. Jede Fraktion, sowie die neun Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhält ein Haushaltsexemplar.

 
 

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