Drucksache - 0836/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind Sondermittel in Höhe von jeweils bis zu 2.000 EUR an folgende Einrichtungen mit karitativer Ausrichtung zu bewilligen: - Haus am Alboinplatz, Alboinplatz 17-18, 12105 Berlin - Wohnungslosentagesstätte, Gustav-Freytag-Straße 1, 10827 Berlin - Männerobdach PLUS, Rembrandtstraße 7, 12157 Berlin - Frauenobdach PLUS, Czeminskistraße 8, 10829 Berlin - Kältehilfeeinrichtung, Kurmärkische Straße 1 - 3, 10119 Berlin - Nachbarschaftszentrum Suppenküchen Lichtenrade e.V., Steinstraße 41, 12307 Berlin Die Mittel sind gegen Nachweis ausschließlich für Verbrauchsgüter wie Lebensmittel sowie Kleidung, Hygieneartikel oder Schlafsäcke für den Winter zu verwenden. Die Sondermittel müssen haushaltswirksam bis spätestens zum 2023 verausgabt sein, andernfalls können sie nicht in Anspruch genommen werden. |
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