Drucksache - 0811/XXI  

 
 
Betreff: Barrierefreie Überquerung der Kreuzung Potsdamer Straße/Grunewaldstraße/Langenscheidtstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Ellenbeck, SaskiaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.10.2023 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen und Verkehr Beratung
09.11.2023 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen und Verkehr      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.11.2023 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
17.04.2024 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Dringliche Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.11.2023 folgenden Beschluss:

Das Bezirksamt wird ersucht, im Zuge der geplanten Umbaumaßnahmen die Kreuzung Potsdamer Straße/Grunewaldstraße/Langenscheidstraße (U-Bahnhof Kleistpark) barrierefrei zu gestalten. Es wird angeregt, die Schaltung der Fußngerampel zu verlängern und die zu hohen Bordsteine abzusenken.

Der BVV ist bei Baubeginn darüber zu berichten.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Das Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Straßen, setzt sich für die Teilhabe aller Verkehrsteilnehmenden und Barrierefreiheit ein. Das Errichten von möglichen Querungen und Fußngerüberwegen (und der entsprechenden Absenkung des Bordsteins) liegt in diesem Fall jedoch in der Verantwortlichkeit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, da der Großteil der kreuzenden Straßen zum übergeordneten Straßennetz Berlins gehört.

Die Schaltung der Lichtsignalanlagen liegt ebenfalls in der Verantwortung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und kann daher nicht durch das Straßen- und Grünflächenamt verlängert werden. Aus diesem Grund wurde der Beschluss an die zuständige SenMVKU mit der Bitte um Bearbeitung weitergeleitet.

Das Bezirksamt wird die Antwort nach Eingang im zuständigem Ausschuss ansprechen und bittet darum, die Drucksache als erledigt anzusehen.

 
 

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