Drucksache - 0796/XXI
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Das Bezirksamt wird ersucht, festzulegen, dass das Parken in der ersten viertel Stunde innerhalb aller Parkraumbewirtschaftungszonen in Tempelhof-Schöneberg generell gebührenfrei ist, wenn für diese Zeit ein entsprechender Parkschein gelöst wird.
Begründung: Die "Brötchentaste" für kurzes und kostenloses Parken könnte denen helfen, die in der Stadt schnell etwas mit dem Auto besorgen wollen und durch die hohen Parkgebühren davon abgehalten werden. Insbesondere ältere und kranke Menschen sind, unter Umständen auch mehrmals täglich, auf das Auto angewiesen, um ihr Recht auf Mobilität uneingeschränkt auszuüben. Ein Kurzbesuch beim Bäcker oder in der Apotheke oder auch eine Lieferung oder die Abholung durch Freunde und Verwandte an der eigenen Wohnungstür würde vielen Menschen leichter fallen, falls sie mit dem Auto kurzfristig und kostenlos den öffentlichen Parkraum nutzen könnten. Zudem würde der vom Online-Handel geschwächte Einzelhandel eine Erleichterung erfahren. Durch entsprechende Gestaltung oder Programmierung der Parkscheinautomaten erhält der Bürger für eine bestimmte Zeit ein kostenloses Ticket. Das Verfahren hat sich bundesweit bewährt, es ist den Bezirken gemäß § 2 Abs. 1 der Parkgebühren-Ordnung freigestellt. |
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