Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.10.2023 folgenden Beschluss:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, einmal jährlich im ersten Halbjahr eine Übersicht zur Einhaltung der städtebaulicher Verträge und der darin festgelegten Ausgleichsmaßnahmen aus Bebauungsplänen vorzulegen. Diese soll alle noch nicht endgültig abgerechneten Projekte mit dem Stand der Umsetzung und Abrechnung enthalten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Im Rahmen des Vertragscontrollings werden durch die Arbeitsgruppe der verbindlichen Bauleitplanung des Fachbereichs Stadtplanung alle Regelungen aus abgeschlossenen Städtebaulichen Verträgen überwacht, die im Rahmen von Bebauungsplanverfahren geschlossen wurden. Drei von insg. 19 Verträgen, die sich aktuell (Stand Mai 2024) im Controlling befinden, beinhalten auch Regelungen zu Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des § 1a Abs. 3 Baugesetzbuch (Eingriffsregelung), die noch nicht (final) umgesetzt wurden. Eine Übersicht über die einzelnen Maßnahmen, deren Umsetzungsstand und die verantwortlichen Fachämter ist der beigefügten Anlage in Tabellenform zu entnehmen.
Die vergleichsweise geringe Anzahl an betroffenen Verträgen erklärt sich u.a. aus § 1a Abs. 3 Satz 6 Baugesetzbuch, wonach ein Ausgleich nicht erforderlich ist, wenn die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.