Drucksache - 0815/XXI
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Wir fragen das Bezirksamt: 1. Ist dem Bezirksamt bekannt, um wie viele Plätze der Senat die Flüchtlingsunterkunft im Flughafen Tempelhof erweitern möchte beziehungsweise mit wie vielen Plätzen rechnet das Bezirksamt? 2. Inwieweit ist das Bezirksamt von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung in die bisherigen Planungen eingebunden worden? 3. Welche Voraussetzungen muss der Bezirk schaffen, damit die Unterkunft im Flughafen Tempelhof erweitert werden kann (Schul- und Kitaplätze, Impfungen, Hygienische-Standards usw.) und ist dies mit den vorhandenen Ressourcen möglich? 4. Welche Auswirkungen hätte die Unterbringung weiterer Flüchtlinge auf dem Flughafengelände auf die bisherigen Menschen in der Unterkunft beziehungsweise den Unterkünften? 5. Gibt es aus Sicht des Bezirksamtes eine Höchstgrenze für die Unterbringung von Menschen in den Hangars des ehemaligen Flughafen Tempelhof (Brandschutz oder ähnliches)? 6. Sind dem Bezirksamt weitere geplante neue Flüchtlingsunterkünfte im Bezirk bekannt und wenn ja, welche? |
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