Drucksache - 0786/XXI  

 
 
Betreff: Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a BezVG i.V.m. § 68 Abs.2 (2) GO BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Böltes, Stefan
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.10.2023 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage des BV-Vorstehers

Herr Jonas Schumacher wurde von der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin als Bürgerdeputierter in den Ausschuss für Straßen und Verkehr gewählt.

 

Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 71 Abs. 1 (1) GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.

 

Herr Schumacher hat den Verzicht mit Schreiben vom 25.09.2023, eingegangen im Büro der BVV am 25.09.2023, erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 72 (3) GO BVV).

 

Gem. § 25 (1) i.V.m. § 72 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt eines Bürgerdeputierten endet.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass

 

Herr Jonas Schumacher

 

ckwirkend seit dem 25.09.2023 nicht mehr Bürgerdeputierter ist.

 
 

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