Drucksache - 0786/XXI
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Herr Jonas Schumacher wurde von der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin als Bürgerdeputierter in den Ausschuss für Straßen und Verkehr gewählt.
Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 71 Abs. 1 (1) GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.
Herr Schumacher hat den Verzicht mit Schreiben vom 25.09.2023, eingegangen im Büro der BVV am 25.09.2023, erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 72 (3) GO BVV).
Gem. § 25 (1) i.V.m. § 72 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt eines Bürgerdeputierten endet.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass
Herr Jonas Schumacher
rückwirkend seit dem 25.09.2023 nicht mehr Bürgerdeputierter ist. |
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