Drucksache - 0752/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, vor Einrichtung eines sogenannten Kiezblockes die Träger der öffentlichen Belange, mindestens aber die Berliner Feuerwehr und Polizei, am Verfahren zu beteiligen. Sollten den Planungen seitens der Berliner Feuerwehr und der Berliner Polizei widersprochen werden, so ist kein Kiezblock einzurichten. Der BVV ist bis zum Januar 2024 zu berichten.
Begründung: Erfolgt mündlich |
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