Das Bezirksamt teilt mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 27.06.2023 beschlossen, dass die Widmung als Friedhof bei einer ca. 1832m² großen Fläche auf dem Friedhof Eythstraße, gelegen an der Domnauer Straße (siehe Skizze), aufgehoben werden soll.
Die Fortführungsvermessung steht noch aus.
Als Folgenutzung soll die Fläche in das Fachvermögen Schule übertragen werden, um einen Schulerweiterungsbau (Sporthalle) für die Lindenhof-Grundschule zu realisieren.
Grundsätzlich ist nach § 6 des Friedhofsgesetzes "nach Schließung und Aufhebung […] die Folgenutzung als Grünfläche vorzusehen. Eine andere bauliche oder sonstige Folgenutzung kann im überwiegenden öffentlichen Interesse zugelassen werden."
Bezirksamt und BVV verfolgen grundsätzlich die politische Linie, bei zukünftigen planungsrechtlichen Maßnahmen Friedhofsflächen, auf denen bereits Bestattungen vorgenommen worden sind, prinzipiell von der Bebauung auszuschließen und als Grünfläche zu erhalten. (vgl. Beschluss der BVV 0485/XX vom 18.04.2018). In diesem Fall ist eine Ausnahme für die soziale Infrastruktur Schule erforderlich, da eine alternative Fläche in unmittelbarer Umgebung hierfür nicht zur Verfügung steht.
Eine planungsrechtliche Befreiung liegt dem Schul- und Sportamt vor. Die betroffenen Fachvermögensträger Grünflächen und Schule haben bereits Einvernehmen hergestellt.
Die vorgesehene Teilfläche an der Domnauer Straße umfasst die Abteilungen 12 und 13 sowie Teile der Abteilung 11. Auf den zuerst genannten Abteilungen fanden keine Bestattungen statt, diese sind pietätsunbefangen. Auch in der Abteilung 11 ist eine pietätsunbefangene Fläche d.h. dort wurde nie bestattet. Am Rand gab es eine Reihe mit Urnenwandgräbern. Die Ruhezeit ist 2017 abgelaufen. Die betroffenen Abteilungen wurden bereits zum 01.01.2009 für weitere Bestattungen gesperrt (Schließung nach § 7 (1) Friedhofsgesetz).
Bei der Prüfung der Angelegenheit wurde zudem festgestellt, dass ein Teil des 2011 veräußerten Privatgrundstück Domnauer Straße 42 (eh. Teilfläche des Werkhofes) mit einer Größe von ca. 360 m² als Friedhof geführt wird, obwohl dort keine derartige Nutzung stattgefunden hat. Diese Fläche war mutmaßlich fehlerhaft als Friedhofsfläche erfasst und soll im gleichem Zuge als Friedhofsfläche gelöscht (aufgehoben) werden.
Nach Kenntnisnahme der BVV werden die entsprechenden Anträge auf Aufhebung (Entwidmung) bei der für das Friedhofswesen zuständigen Senatsverwaltung (SenUVK) und der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung (SenGPD) nach § 3 (1) des Friedhofsgesetzes gestellt.
Anlagen
Anlage 1 - Skizze
Anlage 2 - Friedhofsbestand ALKIS