Drucksache - 0730/XXI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob der Hundefreilauf zwischen 5 und 7 Uhr auf den Wiesen im Rahmen des Berliner Grünanlagengesetzes ermöglicht werden kann. Begründung: Die Haltung eines Hundes hat große gesundheitliche und soziale Vorteile für Menschen. Leider gibt es im Bezirk bald nur noch einen, mittelmäßig ausgestatteten Hundeauslauf-Platz. Hunde müssen aber viel Auslauf bekommen. Dafür sollen die Wiesen morgens zwischen den genannten Uhrzeiten geöffnet werden. Es ist tagsüber auch den Tieren zu heiß in der Stadt, sodass viele Hunde-Halter:innen auf die sehr frühen Morgenstunden ausweichen. Dafür besteht der Wunsch auf den Wiesen die Tiere auch mal frei Rennen zu lassen, um die soziale Interaktion und de Gesundheit auch der Tiere zu fördern, die das Gleiche für ihre Halter:innen tun. |
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