Drucksache - 0712/XXI  

 
 
Betreff: Änderungen von Einschulungsbereichen zum Schuljahr 2024/2025
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Dollase, TobiasOltmann, Jörn
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
12.07.2023 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme
0712_XXI_Anlage_Änderungen von ESB zum SJ 2024-25

Das Bezirksamt hat die Änderungen der Einschulungsbereiche von 19 öffentlichen Grundschulen in bezirklicher Trägerschaft zum Schuljahr 2024/2025 beschlossen und teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Das Schul- und Sportamt legt die Einschulungsbereiche für die bezirklichen Grundschulen fest und ist im Rahmen ihrer schulorganisatorischen Befugnisse für die Festlegung der Aufnahmekapazitäten der von ihnen verwalteten Schulen verantwortlich. Auf der Grundlage der regelmäßig erhobenen Prognosen zur Entwicklung der Bevölkerungszahlen erfolgt ein jährliches internes Monitoring, um die Notwendigkeit von Änderungen von Einschulungsbereichen auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen von Anpassungen in den Vorjahren zu prüfen. Während für das Schuljahr 2023/2024 keine Änderungen als notwendig erachtet wurden, bedarf es nach Einschätzung des Schul- und Sportamtes zum Schuljahr 2024/2025 entsprechender Anpassungen für insgesamt 19 Grundschulen, um weiterhin allen im Bezirk wohnenden künftigen Schulanfängerinnen und Schulanfängern unter Berücksichtigung altersangemessener Schulwege einen Schulplatz an der zuständigen Grundschule bereitstellen zu können.

Im Ergebnis der Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Schulnetz- und Standortplanung 2021/22 wurde festgestellt, dass im Bezirk im Bereich der Primarstufe bis zum Schuljahr 2024/25 laut Bevölkerungsprognose insgesamt etwa 950 Schulpflichtige mehr mit einem Schulplatz zu versorgen sind als 2021/22. Der Bezirk plant daher zahlreiche Schulerweiterungs- und Neubaumaßnahmen sowie temporäre kapazitätserweiternde Maßnahmen. Da die Bevölkerungsentwicklung und die Schulplatzbedarfe sich regional unterschiedlich darstellen, muss auch mit Anpassungen der Einschulungsbereiche reagiert werden.

Kernanliegen der Überarbeitung der Einschulungsbereiche ist es insbesondere, die Schulen in die Lage zu versetzen, nur entsprechend ihrer tatsächlichen Platz- und Raumkapazitäten Schüler_innen aufnehmen zu müssen und für die im Bezirk wohnenden schulpflichtigen Kinder an der Schule des Einzugsgebiets die Aufnahme sicherstellen zu können. Infolge der weiterhin und regional sehr unterschiedlich steigenden Schülerzahlen, eines nicht ausgewogenen Grundschulnetzes und teilweise nicht gleichmäßig ausgelasteter Schulen (bezogen auf die Aufnahme von Schüler_innen aus dem eigenen ESB) ergeben sich sehr unterschiedliche Anpassungserfordernisse. Die Gründe für notwendige Änderungen und die Umfänge sind schulbezogen sehr unterschiedlich. Das teilweise regional unausgewogene Grundschulnetz lässt nicht für alle Schulen eine optimale Schneidung des Einschulungsbereichs zu, insbesondere auch unter dem Aspekt kurzer Schulwege und einer sozialen Ausgewogenheit. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Berücksichtigung der Wechselwünsche für Geschwisterkinder. Eine durch den Bezirk Tempelhof-Schöneberg initiierte Gesetzesänderung (§ 55a Abs. 3 SchulG) gewährleistet inzwischen eine mögliche Gleichstellung der von einer Einschulungsbereichsänderung betroffenen Geschwisterkinder mit Einschulungsbereichskindern.

Die Schulleitungen und die Schulkonferenzen der von Änderungen betroffenen Grundschulen sowie der Bezirksschulbeirat wurden informiert und angehört. Im Ergebnis der Beteiligungs- und Diskussionsprozesse wurden geplante Änderungen teilweise nicht vollzogen, so sind in den Regionen Schöneberg-Nord und Marienfelde nunmehr keine Änderungen geplant. Im Falle der Nahariya-Grundschule wurden die Planungen noch einmal modifiziert, um den vorgebrachten Einwendungen der Schulkonferenz Rechnung zu tragen.

Von den geplanten Änderungen und Neufestsetzungen betroffen sind die folgenden Grundschulen: Havelland-GS (07G05), Sternberg-GS (07G06), Teltow-GS (07G10), Fläming-GS (07G15), Ruppin-GS (07G16), Stechlinsee-GS (07G17), Lindenhof-GS (07G07), Paul-Simmel-GS (07G19), Maria-Montessori-GS (07G20), Paul-Klee-GS (07G22), Schätzelberg-GS (07G23), Rudolf-Hildebrand-GS (07G27), Ikarus-GS (07G37), GS im Taunusviertel (07G26), Käthe-Kollwitz-GS (07G29), Annedore-Leber-GS (07G30), Bruno-H.-Bürgel-GS (07G32), Nahariya-GS (07G35), 40. Schule (Grundschule - 07G40).

Die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügte Planung stellt das Ergebnis eines transparenten und partizipativen Prozesses dar.

 

Anlage: Planungen des Schul- und Sportamtes zu Änderungen von ESB

 

 
 

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