Drucksache - 0631/XXI  

 
 
Betreff: Scooter-Meldung einfacher und effizienter machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPD, LINKEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Ellenbeck, SaskiaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.05.2023 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.05.2023  folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die in Berlin tätigen Verleihfirmen für Scooter und ähnliche Elektrokleinfahrzeuge verpflichtet werden, eine gemeinsame Meldestelle einzurichten und zu finanzieren. Die gemeinsame Meldestelle soll Meldungen von regelwidrig oder gefährlich geparkten Leihgeräten entgegennehmen und unverzüglich an die betreffenden Firmen weiterleiten. Die Meldung soll auf einfache Weise auch über Telefon oder per E-Mail möglich sein.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Das Bezirksamt hat der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Herr Staatssekretär Johannes Wieczorek, einen Brief mit der Bitte einer wohlwollenden Prüfung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung gesendet. Folgende Antwort wurde dabei gegeben:

"Zu ihrem Vorschlag für eine Vereinheitlichung der Beschwerdemöglichkeit für gefährdend oder behindernd abstellte Elektrokleinstfahrzeuge gestatte ich mir vorab den Hinweis, dass es in die originäre Zuständigkeit der Bezirklichen Ordnungsämter fällt, Verkehrsverstöße mit Elektrokleinstfahrzeugen zu verfolgen und konkrete Gefahren zu beseitigen. Diese gesetzlichen Aufgaben bestehen selbstverständlich auch dann fort, wenn andere Mechanismen für eine gewisse Selbstregulierung der anbietenden Unternehmen etabliert werden können. Ich kann insoweit mitteilen, dass eine gemeinsame Beschwerdeplattform mittlerweile für drei der vier Anbieter entstanden ist. Über den so genannten Scooter Melder (Scooter-Melder.de) können falsch oder behindernd abgestellte Elektrokleinstfahrzeuge gemeldet werden. Diese Meldungen erreichen die entsprechenden Mobilitätsanbieter unverzüglich und diese sind gleichzeitig nach Kenntniserlangung verpflichtet, die entgegen den Bestimmungen abgestellten Fahrzeuge ordnungsgemäß umzustellen. Bei Kenntniserlangung während des Tages Betriebs (6:00 Uhr bis 20:00 Uhr) sind diese Fahrzeuge spätestens innerhalb von 4 Stunden umzustellen. Sollten Meldungen im Rahmen des Nachtbetriebs eingehen, sind diese Fahrzeuge bis spätestens 10:00 Uhr des Folgetages ordnungsgemäß umzustellen.

Darüber hinaus ist der Branchenverband Plattform Shared Mobility bemüht, eine Standardisierung barrierefreier Meldewege zu etablieren und steht hierbei auch im Austausch mit dem deutschen Blinden und Sehbehindertenverband e.V. Unter anderem wird die Einrichtung eines niederschwelligen digitalen Meldeweges beispielsweise durch eine barrierefreie Version des "Scooter-Melder" angestrebt.

Auf der Internetseite „Sondernutzung für das gewerbliche Anbieten von stationslosen Mietfahrzeugen berlin.de“ finden Sie zudem eine Übersicht der Mobilitätsanbieter, die über eine Sondernutzung Erlaubnis verfügen, und auch deren Kontaktdaten für mögliche Beschwerden.

Auf den Fahrzeugen selbst sind die Kontaktdaten sichtbar anzubringen, welche seit dem 01.04.2024 ergänzend auch in Brailleschrift darzustellen sind.

Eine Verpflichtung, dass die miteinander konkurrierenden Mobilitätsanbieter eine einheitliche Beschwerdestelle anbieten, kann derzeit durch das Land Berlin nicht rechtssicher vorgegeben werden. Seien Sie sich bitte versichert, dass mein Haus auch weiterhin mit Nachdruck daran arbeitet, Nutzungskonflikte mit anderen, vor allem mobilitätseingeschränkten, blinden beziehungsweise sehbeeinträchtigten sowie älteren Verkehrsteilnehmenden möglichst zu verhindern und allgemein jede Form von (verkehrlichen) Gefährdungslagen zu reduzieren.

Seit dem 1.1.2024 sind die Anbieter daher zudem beauflagt, entsprechend ihrer eingesetzten Fahrzeuganzahl Fußpatrouillen verpflichtend einzusetzen. Das dafür vorzuhaltende Personal soll überprüfen, dass die Mietfahrzeuge ordnungsgemäß und nicht behindern abgestellt sind und diese gegebenenfalls ordnungsgemäß umstellen oder eine Entfernung veranlassen. Auch sie kommen zum Einsatz, wenn konkrete Beschwerden zur Abstellsituation eingegangen sind."

Derzeit haben Bürger_innen die Möglichkeit, bei ordnungswidrig abgestellten E-Scootern, sich telefonisch beim Ordnungsamt unter 030/90227-4889 , direkt bei den Anbietern oder auch über Jelbi zu melden. (https://www.jelbi.de/falschparker-melden/  https://www.berlin.de/ordnungsamt-online/mobile-app/ )

 

Die problematische Situation der E-Scooter ist auch dem Bezirksamt ohnehin bekannt. Die falsch abgestellten E-Scooter sind nicht nur hinderlich für andere Verkehrsteilnehmenden, sondern stellen ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar. Erste erfolgreiche Maßnahme ist das Jelbi-Netz, welches im vergangenem Jahr rund um den Nollendorfplatz eingeführt wurde. Dort wurden feste Abstellplätze eingerichtet, verbunden mit einer Parkverbotszone, in der die Leihroller nicht mehr abgestellt werden können. Die ersten Erfahrungen sind sehr positiv. Das Bezirksamt ist bestrebt weitere solcher Jelbi Punkte einzuführen. Diese werden aber über die SenMVKU finanziert und dann durch die BVG umgesetzt. Leider ist die Finanzierung nicht gesichert. Den entsprechenden Wunsch nach einer Weiterfinanzierung wurde vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg bereits an die SenMVKU gerichtet.

Behindernd abgestellte Elektrokleinstfahrzeuge (u.a. E-Scooter) werden durch das Ordnungsamt stets beseitigt. Unsere Dienstkräfte haben von sich aus bereits im Weg stehende Roller etc. weggeschoben. Neben neuen Radwegen ist auch das Schaffen neuer Abstellmöglichkeiten notwendig, um zugestellten Wegen vorzubeugen. Dies wird bei den Baumaßnahmen im Bezirksamt mitgedacht, sodass bei neuen Radwegen auch Abstellmöglichkeiten geschaffen werden, sowohl für Fahrräder, Lastenräder und Elektrokleinstfahrzeuge. Darüber hinaus wurden und werden an vielen weiteren Orten im Bezirk Fahrradbügel aufgestellt. Für 2024 sind rund 200 neue Bügel geplant.

Neben einer sicheren Infrastruktur gehört natürlich auch das rücksichtsvolle Miteinander im Verkehr zur Steigerung der Verkehrssicherheit dar. Entsprechende Kontrollen der Straßenverkehrsordnung werden sowohl von der Polizei als auch dem Ordnungsamt regelmäßig durchgeführt.

 

 
 

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