Drucksache - 0625/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, den bezirklichen Gefährdungsatlas der Arbeitsgruppe Antikorruption im Rahmen der Korruptionsprävention fortzuschreiben. Der BVV ist bis zum 01. Oktober 2023 zu berichten.
Begründung: Der Gefährdungsatlas, der die Grundlage zur behördeninternen Einschätzung der Korruptionsgefährdung in den einzelnen Arbeitsbereichen ist, wurde letztmalig 2017 fortgeschrieben. Zahlreiche Gesetzesänderungen sowie neu geschaffene Tätigkeitsfelder sind in diesem Gefährdungsatlas bisher nicht berücksichtigt. Der Gefährdungsatlas soll nicht nur korruptionsgefährdete Aufgaben und Organisationseinheiten benennen, sondern auch als Hilfestellung dienen, Aufgabenbereiche zu identifizieren, in denen durch geeignete organisatorische Maßnahmen Korruptionsrisiken reduziert werden können. Aufgrund der vielen neuen und noch nicht berücksichtigten Tätigkeitsfelder ist der Gefährdungsatlas zeitnah fortzuschreiben. |
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