Drucksache - 0559/XXI  

 
 
Betreff: Die Mauer muss durchsichtig werden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Ellenbeck, SaskiaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
10.05.2023 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
26.04.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
11.10.2023 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.05.2023 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
13.09.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Dringliche Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17. Mai 2022 folgenden Beschluss:

Das Bezirksamt wird ersucht, mit allen Beteiligten umgehend eine Lösung dahingehend zu finden, dass die Schallschutzwände im Bereich des S-Bahnhofes Lichtenrade „durchsichtig“ errichtet werden.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Das Bezirksamt hat den Beschluss an die DB Netz AG Region Ost weitergeleitet mit der Bitte um Prüfung. Diese teilt auf den Vorschlag durchsichtiger Schallschutzwände im Bereich der Bahnhofstraße folgendes mit:

"Gemäß Planfeststellungsbeschluss sind in Lichtenrade zum Schutz der Anwohnenden vor Schallauswirkungen durch den Eisenbahnbetrieb auf beiden Schienenseiten sowie in der Schienenmitte fast durchgehend hochabsorbierende Lärmschutzwände zu erreichen. Im Bereich der Bahnhofsstraße in Lichtenrade haben sie gem. Planfeststellungsbeschluss eine Höhe von bis zu 5 m über Schienenoberkante.

In Ihrem Schreiben bitten Sie um Prüfung, ob transparente Schallschutzwände zum Einsatz kommen könnten, um die Sichtbeziehung an der Bahnhofstraße zu erhalten. Wir bemühen uns stets in den Bauprojekten, die Anliegen der Anwohnenden und der Gemeinde zu berücksichtigen. So kommen grundsätzliche auch immer wieder transparente Elemente in Betracht. Da diese jedoch den Schall reflektieren, werden sie nur auf beschränkten Teilflächen verwendet. Beim Ausbau der Dresdner Bahn sind hochabsorbierende Schallschutzwände aus Aluminium zum Schutz vor Schienenlärm vorgesehen. Transparente Schallschutzwände werden dort nicht verbaut, weil es aktuell keine zugelassenen transparenten Schallschutzelemente gibt, die gleichzeitig hochabsorbierend sind. Wenn die hochabsorbierende Wirkung komplett wegfällt, ist von ca. 4-5 dB(A) höheren Beurteilungspegeln auszugehen. Dies ist nicht im Sinne des Planfeststellungsbeschlusses und des Immissionsschutzgesetzes zugelassen. Weil transparente Schallschutzwände den Schall reflektieren, führt die Verwendung transparenter Elemente zudem häufig zu einer Erhöhung der Schallschutzwand. Diese Variante ist im Bereich der Eisenbahnüberbauten statisch nicht realisierbar.

Aus diesem Grund können wir der Forderung nach der Umsetzung transparenter Lärmschutzwände im Bereich des Bahnhofs Lichtenrade leider nicht nachgehen."

Mit Grundlage dieser Nachricht wird das Bezirksamt zwar weiter darauf hinweisen, kann aber darüber hinaus leider nicht auf die Installation durchsichtiger Schallschutzwände hinwirken.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen