Drucksache - 0532/XXI  

 
 
Betreff: Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Steuckardt, MatthiasOltmann, Jörn
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.03.2023 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung

Die in der Anlage aufgeführten Personen werden in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufgenommen.

 

Begründung:

Nach § 36 Absatz 1 GVG stellt die Gemeinde in Berlin die Bezirke - in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen auf.

r die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich. Die jeweiligen Regelungen zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung bleiben unberührt.

Unter Berücksichtigung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes sollen bei der Aufstellung der Vorschlagsliste vorrangig freiwillige Meldungen von interessierten Bürgerinnen und Bürgern neben den nach dem Zufallsprinzip aus dem Melderegister ausgewählten Personen berücksichtigt werden.

Von der Präsidentin des Landgerichts und dem Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten wurden gemäß § 43, 58 GVG die erforderliche Zahl an Schöff_innen und Hilfsschöff_innen für Tempelhof-Schöneberg wie folgt bestimmt:

       Schöffen  Hilfsschöffen  zusammen

Landgericht  123   168   291

Amtsgericht  38   56   94

insgesamt  161   224   385

 

In die Vorschlagsliste des Bezirks sind gemäß § 36 Abs. 4 GVG mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen bestimmt wurde. Die Vorschlagsliste muss somit mindestens 770 Personen enthalten.

Der Fachbereich Bürgeramt BackOffice -  hat eine Vorschlagsliste erstellt, die aus insgesamt 809 freiwilligen Bewerberinnen und Bewerbern und 232 nach dem Zufallsprinzip aus dem Melderegister ausgewählten Personen besteht. Die Übersicht erfolgt jedoch als Gesamtvorlage.

Die erforderliche Mindestzahl von 770 Personen wurde damit erreicht und übertroffen.

Eine vorläufige Prüfung der in der Vorschlagsliste benannten Bewerber_innen durch den Fachbereich Bürgeramt - BackOffice hat keine Hinderungsgründe für die Übernahme dieses Ehrenamtes nach den §§ 31, 32, 33 Abs. 1 Nr. 3 - 6 und 34 GVG ergeben.

 

Hinweis BVV-Büro: Die Vorlage zur Beschlussfassung enthält eine umfangreiche Anlage und kann aus diesem Grund nicht in die Drucksache übernommen werden (siehe nicht öffentliche Anlage in Allris online Anlage zur Drucksache).

 

 
 

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