Drucksache - 0531/XXI  

 
 
Betreff: Aufstellung einer Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter_innen am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Steuckardt, MatthiasOltmann, Jörn
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.03.2023 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Anlage 0531_XXI Liste ehrenamtliche Richter_innen OVG

Das Bezirksamt bittet zu beschließen:

 

Die in der Anlage aufgeführten Personen werden in die Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter_innen am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 2023

aufgenommen.

 

Begründung:

Nach § 28 VwGO i. V. m. § 185 Abs. 1 VwGO stellen in Berlin die Bezirke in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter_innen auf.

r die Aufnahme in die Liste ist gem. § 28 Abs. 1 S. 4 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in Berlin gem. § 185 Abs. 1 VwGO der Bezirke, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

Die Anzahl der zu hlenden ehrenamtlichen Richter_innen ist vom Präsidenten des OVG auf 120 festgesetzt worden, sodass gemäß § 28 Satz 3 VwGO i. V. m. § 185 Abs. 1 VwGO die doppelte Anzahl von Vorschlägen für das Ehrenamt zu unterbreiten ist. Aus den nach § 28 VwGO von den Bezirken des Landes Berlin und den Kreisen und den kreisfreien Städten des Landes Brandenburg zu erstellenden Vorschlagslisten ist sodann durch den hiesigen Wahlausschuss (Art. 14 des Staatsvertrags über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte StV) die Auswahl vorzunehmen (§ 29 Abs. 1 VwGO).

In der Versammlung vom 6. September 2022 hat der Wahlausschuss auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen beider Bundesländer die Zahl der vorzuschlagenden Kandidaten r das Land Brandenburg auf 100 und für das Land Berlin auf 140 und innerhalb beider Bundesländer aufgrund der jeweiligen örtlichen Bevölkerungszahlen die auf die Bezirke bzw. Landkreise und kreisfreien Städte anfallende Anzahl von Vorschlägen festgesetzt. Danach sind vom Bezirk Tempelhof-Schöneberg 13 ehrenamtliche Richterinnen oder Richter vorzuschlagen (26 Personen bei doppelter Menge). Auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter sollte geachtet werden.

 
 

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