Drucksache - 0519/XXI
Der Bezirksverordnetenvorsteher empfiehlt der BVV: Die BVV möge beschließen: Der in der XXI. Wahlperiode am 26.01.2022 konstituierte Jugendhilfeausschuss bleibt nach der Wiederholungswahl bestehen. Alle von der BVV gewählten stimmberechtigten und berufenen beratenden Mitglieder sowie ihre Stellvertretungen behalten ihre Ämter, frei werdende oder frei gebliebene Positionen werden gemäß AG KJHG nachbesetzt. Die von den Fraktionen in der BVV vorgeschlagenen Mitglieder werden in ihrem Stärkeverhältnis nach der ersten Sitzung der BVV in der neuen Zusammensetzung entsprechend der Wiederholungswahl in folgendem Stärkeverhältnis entsendet: CDU 3, Grüne 2, SPD 2, DIE LINKE 1, AfD 1. Alle nicht wiedergewählten Bezirksverordnete verlieren zu diesem Zeitpunkt ihr Mandat im Jugendhilfeausschuss. Vorsitz, stellvertretender Vorsitz und Schriftführung werden nach den Vorschlagsrechten der Fraktionen gemäß der Geschäftsordnung der BVV neu gewählt oder in ihren Ämtern bestätigt, sobald die Verteilung der Ämter in den Ausschüssen auf die Fraktionen von der BVV festgelegt wurde.
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