Drucksache - 0513/XXI  

 
 
Betreff: Sanierungsfahrplan - Überarbeitung gemäß Vorgaben des Rechnungshofes und neuer Vorlage von SenUMVK
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Schöttler, AngelikaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
22.03.2023 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
26.04.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme
0513_XXI_Anlage 2_Energetischer Sanierungsfahrplan_20221124

Das Bezirksamt teilt mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) setzt sich das Land Berlin ehrgeizige Klimaschutzziele.
 

Dazu strebt das Land Berlin unter anderem eine umfassende energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude an. Für Gebäude ab einer Nettogrundfläche von mehr als 250 Quadratmetern soll der Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 um mindestens 20 Prozent und der Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2045 um mindestens 80 Prozent im Vergleich zu den Verbrauchswerten des Jahres 2010 gesenkt werden.

Hierzu wurde in einem ersten Schritt nach den Vorgaben der SenUVK ein Sanierungsfahrplan erstellt und am 19.06.2020 vom Bezirk Tempelhof-Schöneberg veröffentlicht, der neben den Sanierungszielen insbesondere Kriterien zur Auswahl der zu sanierenden Gebäude enthielt. Zudem wurden die erforderlichen Sanierungen in zeitlicher Rangfolge dargestellt.

Der Rechnungshof von Berlin hatte in seinem Jahresbericht 2022 moniert, dass die für Klimaschutz zuständige Senatsverwaltung              die Erstellung der Sanierungsfahrpläne nicht ausreichend gesamtstädtisch gesteuert und koordiniert hat.

Um den Anforderungen aus dem Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) entsprechend den Vorgaben des Rechnungshofes gerecht zu werden, hat die SenUMVK im August 2022 den Bezirken ein überarbeitetes Rechenmodell übersandt und die Vorgaben zur Aufstellung der Sanierungsfahrpläne konkretisiert.

Um den Vorgaben des Rechnungshofes Genüge zu tun, wurde der Sanierungsfahrplan des Bezirks Tempelhof-Schöneberg auf Grundlage des neuen Rechenmodells und unter Beibehaltung der Sanierungsreihenfolge überarbeitet.

Erst wenn im Haushaltsjahr 2023 die Bestätigung des Investitionsprogramms erfolgt ist, wird der Sanierungsfahrplan auch hinsichtlich der Sanierungsrangfolge und der Zeitschienen fortgeschrieben.

Konkret wurden mit der überarbeiteten Darstellung einige Spalten zur Angabe der Energieeinsparung und der einzelnen Kosten sowie zum PV-Potenzial ergänzt.

Zudem hat der Rechnungshof gefordert, dass im Sanierungsfahrplan darzustellen ist, welche Gebäude bis 2030 energetisch saniert werden müssen, um das geforderte Einsparziel von 20% der Endenergie einzuhalten. Im überarbeiteten Rechenmodell werden in der Spalte „Kumulierte Gesamtendenergieeinsparung Liegenschaftsportfolio“ die Endenergieeinsparungen der einzelnen Gebäude bezogen auf das gesamte Liegenschaftsportfolio jeweils kumuliert dargestellt. Solange das Einsparziel von 20% nicht erfüllt ist, werden die Werte in roter Farbe angezeigt. Damit zeigt sich deutlich, dass der Bezirk Tempelhof-Schöneberg bis zum Jahr 2030 alle Gebäude bis zum Rang 55 fertig sanieren muss, um das Einsparziel zu erreichen.“

 

 
 

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