Drucksache - 0512/XXI  

 
 
Betreff: Besetzung eines beratenden Mitgliedes und einer Vertretung im Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Böltes, Stefan
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.03.2023 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage des BV-Vorstehers
Austauschseite

Gemäß Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, zur Unterstützung von Familien und zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen und Familien (Jugendhilfe-, Familien- und Jugendfördergesetz - AG KJHG) § 35 (7) über die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden die in Nummer 7 genannten Personen von ihrer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen:

 

Träger

Bereich

beratendes Mitglied

Stellvertretung

Humanistischer Verband  Deutschlands / Berlin-Brandenburg

AG KJHG §35 (7) 7

je eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche, der Katholischen Kirche, der Jüdischen Gemeinde und der freigeistigen Verbände

Ina von Grüner

Rene Dietrich

 

 
 

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