Drucksache - 0509/XXI
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Gemäß Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, zur Unterstützung von Familien und zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen und Familien (Jugendhilfe-, Familien- und Jugendfördergesetz - AG KJHG) § 35 (5) über die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wird von dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamts Oliver Schworck benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen:
Eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten: Svenja Mehringer
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