Drucksache - 0469/XXI
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Der Ausschuss empfiehlt der BVV: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das novellierte Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) und das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) sehen eine inklusive Gestaltung des öffentlichen Raums vor. Daher wird das Bezirksamt aufgefordert drei Stellen zu installieren, zwei Sachverständige für barrierefreies Bauen und eine_n Sachverständige_n für barrierefreie Straßen, Wege, Plätze und Haltestellen. Erstere sollten im Bereich Stadtentwicklung und Bauen, die_der Sachverständige für barrierefreie Straßen, Wege, Plätze und Haltestellen in der Abteilung für Ordnung, Straßen, Grünflächen, Umwelt und Naturschutz, eingesetzt werden. Es gilt zu überprüfen inwiefern diese neuen Stellen über die zugesagten Stellen des Senats „für die Umsetzung der qualitativen Verbesserung im Koalitionsvertrag" finanziert werden können. |
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