Drucksache - 0469/XXI  

 
 
Betreff: Zwei Sachverständige für barrierefreies Bauen eigener Vorhaben und ein_e Sachverständige_r für barrierefreie Straßen, Wege, Plätze und Haltestellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Frauen-, Queer- und InklusionAusschuss für Frauen-, Queer- und Inklusion
  Hantke, Janis
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.01.2023 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das novellierte Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) und das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) sehen eine inklusive Gestaltung des öffentlichen Raums vor. Daher wird das Bezirksamt aufgefordert drei Stellen zu installieren, zwei Sachverständige für barrierefreies Bauen und eine_n Sachverständige_n für barrierefreie Straßen, Wege, Plätze und Haltestellen.

Erstere sollten im Bereich Stadtentwicklung und Bauen, die_der Sachverständige für barrierefreie Straßen, Wege, Plätze und Haltestellen in der Abteilung für Ordnung, Straßen, Grünflächen, Umwelt und Naturschutz, eingesetzt werden.

Es gilt zu überprüfen inwiefern diese neuen Stellen über die zugesagten Stellen des Senats r die Umsetzung der qualitativen Verbesserung im Koalitionsvertrag" finanziert werden können.

 
 

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