Drucksache - 0465/XXI  

 
 
Betreff: Parkplätze auf Schulgrundstücken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptausschussBezirksamt
Verfasser:Herr Dollase, TobiasOltmann, Jörn
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
07.12.2022 
14. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.01.2023 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
13.09.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.01.2023 folgenden Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge zum Berichtsauftrag 4.12 des Bezirkshaushalts 2022/2023 beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung bedankt sich beim Bezirksamt für die Ermittlung der Parkplatzanzahl und deren Zustand.
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, auf dem skizzierten Wege der künftig kostenpflichtigen Nutzung von Schul-Parkplätzen fortzufahren. Bevor jedoch eine aufwändige Ertüchtigung von Parkplätzen, die in "einem unhaltbaren Zustand sind" vorgenommen wird, soll vorrangig geprüft werden, ob diese Flächen nicht als Bewegungsflächen den Schulhöfen zugeschlagen werden oder statt als Parkplatz zu dienen entsiegelt werden können.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Grundsätzlich ist die Entsiegelung von Parkflächen ein zentrales Anliegen einer nachhaltigen baulichen Entwicklung der Schulstandorte. Zahlreiche Schulgrundstücke weisen jedoch z. T. erhebliche Freiflächendefizite auf, die es nach Möglichkeit auszugleichen gilt. Darüber hinaus sind aufgrund weiter steigender Zahlen der zu Beschulenden bauliche Erweiterungen erforderlich. So prüft das Schul- und Sportamt derzeit sämtliche Schulstandorte hinsichtlich möglicher Flächenpotenziale für temporäre Erweiterungen durch die Errichtung von Containern. Versiegelte und bisher als Parkplätze genutzte Flächen eignen sich hierfür in besonderer Weise. Nach Abbau der temporär gestellten Container hat eine Qualifizierung der Flächen im Zuge einer standortbezogenen und nachhaltigen Außenanlagenplanung Vorrang vor einer Parkplatznutzung, zumal die Musterfreiflächenprogramme des Landes Berlin für Schulgrundstücke lediglich Behindertenstellplätze, jedoch keine sonstigen Parkplätze vorsehen.
Das Schul- und Sportamt möchte allerdings die jeweiligen Belange der einzelnen Schulen im Rahmen seiner Planungen berücksichtigen, sodass standortbezogen auch künftig die Entscheidung getroffen werden kann, Parkplätze auf Schulgrundstücken vorzuhalten und dann zu vermieten. So wird von Schulgemeinschaften in bezirklichen Randlagen mit unzureichender öffentlicher Verkehrsanbindung ein erheblicher Standortnachteil in einem Wegfall von Parkplätzen gesehen, der die Akquise und Bindung pädagogischen Personals erschwere. Im Rahmen der Erstellung der Bedarfsprogramme für investive Baumaßnahmen auf der Grundlage der verbindlichen Musterfreiflächenprogramme werden aber nur in begründeten Ausnahmefällen auch künftig Parkplätze zusätzlich zu den vorgeschriebenen Behindertenstellplätzen vorgesehen.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass das Schul- und Sportamt in Abstimmung mit dem Fachbereich Grünflächen und der SE FM bisher zum Parken genutzte Flächen auf Schulgrundstücken vorrangig hinsichtlich einer möglichen Schaffung zusätzlicher Schulhof- und Bewegungsfläche überprüfen möchte, bevor eine aufwendige Ertüchtigung als Mietparkplätze oder eine Entsiegelung erfolgt. Um jedoch sämtliche bisher als Parkplätze auf Schulgrundstücken genutzten Flächen hinsichtlich ihres baulichen Zustands und möglicher anderweitiger Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen einer nachhaltigen Außenanlagenplanung zu ermitteln, bedarf es einer Mitwirkung des Fachbereichs Grünflächen. Hierzu sind noch entsprechende Abstimmungen im Rahmen der Arbeits- und Ressourcenplanung erforderlich.

Es wird darum gebeten, die Drucksache 0465/XXI als erledigt anzusehen.

 

 
 

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