Drucksache - 0463/XXI  

 
 
Betreff: Sondermittel für karitative Einrichtungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptausschussHauptausschuss
  Rauchfuß, Jan
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
07.12.2022 
14. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
14.12.2022 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringliche Beschlussempfehlung

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Es sind Sondermittel in Höhe von jeweils bis zu 2.000 EUR an folgende Einrichtungen mit karitativer Ausrichtung zu bewilligen:

- Mittwochsinitiative, An der Apostelkirche 1, 10783 Berlin

- Haus am Alboinplatz, Alboinplatz 17-18, 12105 Berlin

- NachtcaféZum Guten Hirten“, Bundesallee 76 a, 12161 Berlin

- Wohnungslosentagesstätte, Gustav-Freytag-Straße 1, 10827 Berlin

- Männerobdach PLUS, Rembrandtstraße 7, 12157 Berlin

- Frauenobdach PLUS, Czeminskistraße 8, 10829 Berlin

- Kältehilfeeinrichtung, Kurmärkische Straße 1 - 3, 10119 Berlin

- Nachbarschaftszentrum Suppenküchen Lichtenrade e.V., Büro: Bornhagenweg 52,

12309 Berlin

Die Mittel sind gegen Nachweis ausschließlich für Verbrauchsgüter wie Lebensmittel sowie Kleidung, Hygieneartikel oder Schlafsäcke für den Winter zu verwenden. Die Sondermittel müssen haushaltswirksam bis spätestens zum 20.12.2022 verausgabt sein, andernfalls können sie nicht in Anspruch genommen werden.

 
 

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