Drucksache - 0460/XXI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 7-83 für die Grundstücke Meraner Straße 31/35, Am Mühlenberg 2/4, 12, eine Teilfläche des Grundstücks Badensche Straße 55, Innsbrucker Straße 12-13, Steinacher Straße 2/6, Am Mühlenberg 5, die Grünfläche zwischen Meraner Straße und Am Mühlenberg (Flurstück 67/12) sowie die Steinacher Straße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Schöttler, AngelikaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
14.12.2022 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
0460_XXI_7-83_BA-Vorlage_BVV-Festsetzung_Anlage1_B-Plan
0460_XXI_7-83_BA-Vorlage_BVV-Festsetzung_Anlage2_Begründung
0460_XXI_7-83_BA-Vorlage_BVV-Festsetzung_Anlage3_RVO
0460_XXI_7-83_BA-Vorlage_BVV-Festsetzung_AnlageA_1.Nachtrag

1

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV)

  1. nimmt den am 23./29.11.2022 abgeschlossenen 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 7-83 (Anlage A) zur Kenntnis und

 

  1. beschließt den Bebauungsplan 7-83 vom 21.04.2021 (siehe Anlage 1 r verkleinerte Kopie; das Original liegt während der Sitzung aus) nebst Begründung zur Festsetzung des Bebauungsplans 7-83 gemäß § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom November 2022 (Anlage 2) sowie den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 7-83 vom Oktober 2022 (Anlage 3).

 

Begründung

Ziel und Zweck des Bebauungsplans 783 ist die Nachverdichtung der Wohnanlage "Am Mühlenberg" des kommunalen Wohnungsunternehmens Gewobag. Die neu zu errichtenden acht- bzw. zwölfgeschossigen Wohngebäude umfassen insgesamt ca. 120 Wohn- sowie zwei Gewerbeeinheiten und zwei Kindertagespflegestellen. Die vorhandenen Wohngebäude sowie die derzeitige Seniorenfreizeitstätte werden planungsrechtlich gesichert und die bestehenden Freiflächen im Quartier qualifiziert.

 

 

 

Da die neugeplante Geschossfläche Wohnen über 5.000 m² beträgt, kommt das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung zur Anwendung. Entsprechend verpflichtet sich die Gewobag insbesondere im abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 7-83 zur

 - Errichtung und dauerhaften Erhaltung zweier Kindertagespflegestellen nach  den Richtlinien Berlins für mindestens elf Plätze,

 - Beteiligung an den Kosten für die Erweiterung der Löcknitz-Grundschule,

 - Leistung eines monetären Ausgleichs für die Erweiterung des öffentlichen  Spielplatzes "Spielstraße Wartburgplatz",

 - Errichtung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen auf  mindestens 3.432,18 m² Geschossfläche sowie

 ­- Herrichtung und Unterhaltung von Freiflächen auf ihren Grundstücken.

In seiner Sitzung am 16. August 2022 hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin den am 22./30. September 2021 abgeschlossenen Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 7-83 zur Kenntnis genommen und insbesondere den sich aus der Abwägung der im Rahmen der Beteiligungen hervorgebrachten Stellungnahmen ergebenden Entwurf des Bebauungsplans 783 samt Begründung beschlossen. Zudem wurde beschlossen den Entwurf des Bebauungsplans 783 bei der zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 AGBauGB (Rechtsprüfung) anzuzeigen, da dieser dringende Gesamtinteressen Berlins gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 2 AGBauGB berührt. Dies ist inzwischen erfolgt.

Mit Schreiben vom 10. Oktober 2022 erklärte die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW), dass der vorgelegte Bebauungsplan 7-83 nicht beanstandet wird, sofern in der Begründung das aktuell gültige Planungsrecht für die geplanten Bereiche "Private Grünfläche" und "Fläche für Gemeinbedarf" korrekt dargestellt wird und dem Bedarf einer Auseinandersetzung mit dem Thema der Umwandlung der bisher in diesem Bereich über die Bebauungspläne XI61 und XI-A festgesetzten öffentlichen Grünfläche nachgekommen wird. Dies wurde in der Begründung entsprechend redaktionell geändert. Die weiteren hervorgebrachten Hinweise erforderten weitere redaktionelle Änderungen bei der Begründung und beim Entwurf der Rechtsverordnung sowie den Abschluss des 1. Nachtrags zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 7-83.

Bei allen genannten Punkten handelt es sich um redaktionelle Ergänzungen/ Änderungen, aus denen sich keine inhaltlichen Änderungen des Bebauungsplans ergeben, weshalb keine erneuten Verfahrensschritte erforderlich sind. Der Bebauungsplan 7-83 kann nun ohne weitere Beteiligung der SenSBW gemäß § 6 Absatz 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.

Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans 7-83 ist hiermit abgeschlossen, sodass dieser nebst Begründung nunmehr durch die BVV beschlossen werden kann. Für die Festsetzung ist letztlich noch der Beschluss des Bezirksamtes der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 783 gemäß § 6 Absatz 3 AGBauGB erforderlich. Deren Entwurf ist zuvor ebenfalls von der BVV zu beschließen. Am Tag nach der Verkündung der Rechtsverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin ist der Bebauungsplan 7-83 rechtswirksam.
 


 


Anlagen

Anlage A: 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 7-83                              vom 23./29.11.2022

Anlage 1: Verkleinerte Kopie des Bebauungsplans 7-83 vom 21.04.2021

Anlage 2: Begründung zur Festsetzung des Bebauungsplans 7-83 gemäß § 9                              Absatz 8 BauGB vom November 2022

Anlage 3: Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans                             7-83 vom Oktober 2022

 

 

 

Hinweis BVV-Büro: Der Text der Vorlage zur Beschlussfassung enthält eine umfangreiche Anlage und kann aus diesem Grund nicht in die Drucksache übernommen werden (siehe Anlage in Allris online Anlage zur Drucksache).

 

 
 

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