Drucksache - 0440/XXI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Freiziehens des Straßenbahndepots Belziger Straße und der vermeintlichen Entscheidung des Senats, Zweidrittel des Gebäudes für landeseigene Nutzungen zu nutzen und nur ein Drittel dem Bezirk zur Nutzung zu überlassen, ersucht die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, Klarheit über die geplante Nutzungsaufteilung des Geländes zu ermitteln und auf der Grundlage der bestehenden BVV-Beschlüsse und der Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung eine bezirkliche Nutzungskonzeption zu erstellen und der BVV vorzulegen.
Dabei sollen die soziokulturellen Nutzungsvorschläge genauso Berücksichtigung finden wie das Konzept einer multifunktionalen Nutzungsstruktur.
Diese Nutzungskonzeption soll in einem öffentlichen Beteiligungsformat mit Bürger:innen, erörtert und weiterentwickelt werden.
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, einen Träger bzw. Betreiber für die bezirkliche Nutzung des Depots zu finden, falls es nicht möglich sein sollte, dass der Bezirk selber Betreiber dieser Flächen wird. In diesem Zusammenhang wird das Bezirksamt ersucht, einen Finanzierungsplan für Erstellung und Betrieb der bezirklich genutzten Flächen des Depots vorzulegen.
Das Bezirksamt wird ebenfalls ersucht, möglichst zeitnah eine öffentliche Informationsveranstaltung zu dem aktuellen Stand der Planungen zu organisieren.
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt ferner, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass auch der Bereich des Straßenbahndepots, in dem eventuell eine landeseigene Nutzung stattfinden wird, öffentlich zugänglich sein wird und dass jede mögliche landeseigene Nutzung Synergieeffekte mit der bezirklichen Nutzung entwickelt. Dies könnte zum Beispiel durch einen in diesem Bezirksteil dringend notwendigen Veranstaltungssaal erreicht werden.
Der BVV ist bis Juni 2023 zu berichten.
Begründung:
Nach vielen Jahren breiten Engagements durch Anwohner:innen, Initiativgruppen, Künstler:innen, aber auch durch die BVV, ist nunmehr absehbar, dass die Polizei die Nutzung des Straßenbahndepots aufgibt und dass dieser großartige Ort endlich geöffnet und entwickelt werden kann, um dort kulturellen und sozialen Nutzungen Raum zu geben.
Mit der vermeintlichen Entscheidung des Senats, Zweidrittel des Straßenbahndepots landeseigenen Nutzungen zuzuführen und lediglich ein Drittel der Fläche an den Bezirk zu geben, sind mögliche Dimension geklärt, um die sich der Bezirk kümmern muss.
Es ist wichtig, dass der Bezirk seine Flächenbedarfe klar und gut vernehmbar formuliert, ehe andere, potenzielle Akteur:innen Begehrlichkeiten formulieren.
Mögliche Nutzungen des Straßenbahndepots sind Beschlusslage der BVV. Auf Bürger:innenversammlungen wurden konkrete Nutzungsvorschläge erarbeitet. Eine intensive Beteiligung der Bürger:innen ist bei dem weiteren Verfahren notwendig.
Es besteht die Gefahr, dass eine landeseigene Nutzung von Zweidritteln des Straßenbahndepots öffentliche Nutzungen seitens des Bezirks ausschließt und somit den überwiegenden Teil des Gebäudes weiterhin der Öffentlichkeit vorenthält.
Wenn sich die landeseigene Nutzung des Gebäudes und des Geländes auf die Zurverfügungstellung von Probebühnen für die großen Häuser beschränken sollte, besteht die Gefahr, dass große Teile des Gebäudes genauso unzugänglich bleiben, wie sie es heute sind. Das wäre für den Bezirk und für die vielen hier möglichen kulturellen und sozialen Nutzungen eine vertane Chance. Hier sollte mit einer guten Gesamtkonzeption seitens des Bezirks entgegengewirkt werden.
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