Drucksache - 0418/XXI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht dafür Sorge zu tragen, dass vor der Anordnung und Einrichtung von Parkraumbewirtschaftungszonen die Anwohnerinnen und Anwohner beteiligt werden sowie im Wege der Vorlage zur Beschlussfassung eine ausdrückliche Entscheidung der BVV herbeizuführen ist. Begründung: Das Bezirksamt plant für das Jahr 2023 die Einrichtung von mehreren neuen Parkraumbewirtschaftungszonen im Innenstadtbereich (Schöneberg / nörd-liches Tempelhof). Die Einrichtung solcher Zonen ist ein erheblicher Eingriff in die Ortsteile, der gut abgewogen und reiflich überlegt sein muss. Daher ist – wie sonst auch in solchen Fällen praktiziert – die Legitimation durch die BVV einzuholen.
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