Drucksache - 0262/XXI
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, einheitliche Hinweise zum Stand und zur Geltung von Coronamaßnahmen und zum Notbetrieb auf den Serviceseiten des Bezirksamtes darzustellen. Sonderregelungen sollten als solche erkennbar sein. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis September 2022 zu berichten.
Begründung Zurzeit befinden sich auf den verschiedenen Serviceseiten verschiedene Angaben dazu, wie der Stand und die Geltung der Coronamaßnahmen vom Bürgeramt gehandhabt werden. Hier ein paar Beispiele: Auf der Serviceseite des Geburtenregisters ist noch von einem Notbetrieb und dementsprechend eingeschränkter Erreichbarkeit die Rede. Auf der Serviceseite des Standesamtes hingegen steht, dass der Notbetrieb aufgehoben ist und auch die Maskenpflicht nicht mehr besteht. Auf der Startseite des Bürgeramtes wiederum wird darauf hingewiesen, dass weiterhin eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase besteht. Es wäre wünschenswert, dass Bürger*innen gerade auf den Serviceseiten des Bezirkes einheitliche Informationen erhalten, die immer auf dem neuesten Stand sind, sodass sie nicht verwirrt werden.
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